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Für Grundrecht des freien Zugangs

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Für Grundrecht des freien Zugangs

Freiburger Komitee stellt Behinderteninitiative vor

Bei der Behinderteninitiative geht es darum, das Grundrecht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Verfassung zu verankern. Dies betont das Freiburger Unterstützungskomitee mit dem Hinweis, dass die Gegner die finanziellen Konsequenzen übertreiben.

Von WALTER BUCHS

Im Zähringersaal des Restaurants zum Schwarzen Adler (Aigle Noir) in Freiburg hat das Freiburger Unterstützungskomitee für die Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» am Dienstag den Medien die Argumente für das Volksbegehren erläutert. Der genannte Raum sei ein gutes Beispiel, wie auch in einem geschützten Gebäude behindertengerecht umgebaut werden kann.

Eric Mooser, Vizepräsident des Schweizerischen Initiativkomitees, der selbst krankheitshalber an den Rollstuhl gebunden ist, stellte fest, dass das vom Parlament im Dezember 2002 verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz, das einen indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren darstellt, ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Aus dem ursprünglichen Entwurf seien aber viele für die Behinderten wichtige Punkte in den Bereichen der Schule, Aus- und Weiterbildung sowie der Arbeit gestrichen worden. Da das Gesetz erhebliche Mängel aufweise, habe das Komitee die Initiative nicht zurückgezogen.

«Eine vernünftige Forderung»

Für den in Charmey aufgewachsenen Eric Mooser wird die Annahme der Initiative einen Änderungsprozess des genannten Gesetzes in die Wege leiten, so dass dank wirtschaftlicher tragbarer Massnahmen Diskriminierungen laufend vermindert und die Integration dadurch verbessert wird. «Wir verlangen nicht, dass alle Probleme in fünf oder zehn Jahren gelöst sind. Die Aufnahme unserer Rechte in die Verfassung soll aber den Integrationswillen und die Verbesserung des Umfeldes im Hinblick auf den freien Zugang widerspiegeln.»

Grundsatz-, nicht Finanzfrage

Werner Hofstetter, Westschweizer Vertreter in der Schweizer Fachstelle «Behinderte und öffentlicher Verkehr», stellte fest, dass seit der Einreichung der Initiative im Bereich des öffentlichen Verkehrs eine «enorme Entwicklung» eingesetzt habe. Dies sei aber der einzige Bereich, der im neuen Gesetz befriedigend gelöst sei. Der Verfassungsauftrag sei notwendig, damit die Selbstbestimmung der Behinderten tatsächlich verwirklicht werden kann und man endlich vom Almosendenken wegkomme.

Auch Brigitte Stritt-Schafer, Präsidentin von Insieme Freiburg, betonte, dass das Grundrecht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, für alle gelte, auch für geistig Behinderte. «Die Integration der Behinderten in unsere Gesellschaft darf nicht eine Frage des Geldes sein, sondern hängt vielmehr vom Willen unserer Gesellschaft ab», unterstrich sie. Mit der Initiative könne dies viel konsequenter verwirklicht werden als mit dem Gesetz.

Weg über schulische Integration

Für die Insieme-Präsidentin führt der Zugang zum gesellschaftlichen Leben und die Integration der geistig Behinderten in die Gesellschaft in erster Linie über die schulische Integration. Dazu brauche es die Regel- und die Sonderschule. Diese müssten aber durchlässiger werden. Durch die Initiative besteht für Brigitte Stritt-Schafer die Möglichkeit, «die Kantone in wesentlich verbindlicher Art zu verpflichten, die Integration voranzutreiben.»

Im Namen der Freiburger Unterstützungskomitees machte schliesslicht Präsident Dominique de Buman darauf aufmerksam, dass von den Gegnern die Kostenfolge «massiv und tendentiös» übertrieben werde. Es gehe überhaupt nicht darum, Unvernünftiges und Unmögliches zu verlangen. Die Klausel im vorgeschlagenen Verfassungstext, «wirtschaftlich zumutbar», werde überrissene Umbaukosten und eine Prozesslawine verhindern. Gemäss Initiative müsse ja ein Gesetz ausgearbeitet werden, denn aus dem Verfassungstext allein könnten keine unmittelbaren Forderungen abgeleitet werden. Somit sei die Verhältnismässigkeit und der demokratische Prozess bei der Umsetzung gewährleistet.

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