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Für Harmonisierung des Stipendienwesens

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freiburg Der Staatsrat hat soeben positiv Stellung genommen zu einer Vernehmlassung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Diese strebt eine Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Stipendien an.

NFA: Rückzug des Bundes

In einer Mitteilung ruft die Erziehungsdirektion des Kantons Freiburg in Erinnerung, dass die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Und dies bedeutet, dass der Bund die Ausbildungen auf der Sekundarstufe II (Mittelschulen) nicht mehr subventioniert. Er subventioniert lediglich noch die Ausbildungen auf der Tertiärstufe (Hochschulen) mit 25 Millionen Franken pro Jahr, verteilt auf die Kantone nach der Anzahl Einwohner.

Aus diesem Grunde möchte die EDK erreichen, dass die 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen in den wichtigsten Punkten angeglichen werden. Die Vereinbarung würde demnach erstmals gesamtschweizerische Grundsätze und Mindeststandards im Bereich der Bezügerinnen und Bezüger, des Alters, der Dauer und der Minimalbeträge festlegen. Dabei würde die Vereinbarung sowohl für die Ausbildungen in der Sekundarstufe II als auch in der Tertiärstufe Gültigkeit haben.

«Die Grundsätze und Mindeststandards hätten für die unterzeichnenden Kantone verbindlichen Charakter beim Bemessen der Ausbildungsbeiträge. Eine Harmonisierung wäre so in wichtigen Punkten realisiert und würde garantieren, dass für die Mittelschulen ein gesamtschweizerischer Rahmen bestehen bleibt», hält die Erziehungsdirektion dazu weiter fest. Ihrer Ansicht nach würde den Kantonen trotz der Vereinbarung genügend Spielraum bleiben, um den eigenen speziellen Bedingungen Rechnung zu tragen.

Freiburg ist bereit

Zehn Kantone müssen unterschrieben haben, damit die Vereinbarung in Kraft tritt. Die Erziehungsdirektion legt Wert darauf festzuhalten, dass das neue Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen, das der Grosse Rat am 14. Februar 2008 verabschiedet hat, den Anforderungen der Vereinbarung bereits entspricht. Auch das Ausführungsreglement, das am 1. September 2008 in Kraft treten sollte, entspreche den Bedingungen des Konkordatsentwurfes. az

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