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Für Staatsrat ist Heiratsstrafe eine Mär

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Der Bundesrat hat diesen Frühling einen Entwurf zur Harmonisierung der direkten Bundessteuer an die eidgenössischen Räte überwiesen. Er bekräftigte so seinen Willen, dass Ehepaare gegenüber Konkubinatspartnern bei der Besteuerung keinen Nachteil haben sollen. In einer Anfrage an den Staatsrat haben die Grossräte Bertrand Morel (CVP, Lentigny) und Nicolas Kolly (SVP, Essert) angeregt, auch bei den Kantonssteuern eine Gesetzesänderung vorzunehmen, die als Folge die Heiratsstrafe abschaffe.

Simulation erstellt

Zur Ausarbeitung seiner Antwort hat der Staatsrat bei der kantonalen Steuerverwaltung eine Simulation in Auftrag gegeben. Diese Berechnung ergab, dass im Kanton Freiburg «keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtssprechung» vorliege, schreibt der Staatsrat.

Gemäss dem Bundesgericht müsse die Steuerbelastung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren nicht genau gleich sein. Eine Ungleichbehandlung liege bloss ab einer Mehrbelastung von 10 Prozent vor.

Bei der Besteuerung durch den Kanton Freiburg gilt das Prinzip des Vollsplittings: Bei Doppelverdienern werden die beiden Einkommen zwar zusammengezählt, aber nur zu dem Tarif besteuert, der auf die Hälfte des Einkommens anwendbar ist.

Ehepaare eher besser gestellt

Die Simulation des Kantons Freiburgs hat für Ehepaare und Konkubinatspaare verschiedene Varianten der Einkommensaufteilung gewählt: von 0/100  Prozent bis 50/50 Prozent. «Ganz allgemein ist festzustellen, dass die Steuerbelastung der Ehepaare tenden­ziell weniger hoch ist als die der Konkubinatspaare», heisst es in der Antwort des Staatsrats.

Die Besserstellung von Ehepaaren sei bei jeder Einkommenskategorie zwischen 20 000 Franken und 300 000 Franken der Fall. Einzig bei den höheren Einkommen müssten die Ehepaare mehr bezahlen als Konkubinats­paare, heisst es in der Antwort. Der Unterschied liege aber im Bereich zwischen 1,75 Prozent und 4,5 Prozent, also immer noch innerhalb dem vom Bundesgericht tolerierten Prozentsatz. Bei Einkommen von über einer Million Franken würden Ehepaare wie Konkubinatspaare mit dem Höchstsatz besteuert (siehe Kasten).

Auch bei sehr tiefen Einkommen kommen gewisse Konkubinatspartner steuerlich günstiger weg als Ehepaare. Gemäss dem Staatsrat könnte da eine Korrektur erfolgen, wenn die Abweichungen über fünf Prozent seien. Dies würde er aber lieber mit einer Steuertarif­änderung erreichen als durch eine Gesetzesänderung.

Kritik am Bundesvorschlag

In seiner Antwort geht der Staatsrat ebenfalls auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell für die Bundessteuer ein. Dabei soll bei Paaren in einem ersten Schritt eine gemeinsame Veranlagung berechnet werden, und in einem zweiten Schritt die Trennung wie bei Konkubinatspartnern. Effektiv müsste dann der tiefere der beiden Steuerbeträge bezahlt werden, wodurch die Heirats­strafe wegfalle. Auch dazu hat der Kanton Freiburg Stellung genommen. Er begrüsste in der Vernehmlassung zwar das Prinzip der Aufhebung der Heiratsstrafe, wies aber auf mehrere Mängel des vorgeschlagenen Modells hin. So kritisierte der Staatsrat eine Verkomplizierung des Systems. Zwei verschiedene Modelle zur Berechnung der direkten Bundessteuer und der Kantonssteuer seien ein deutlicher Rückschritt gegenüber der heutigen Situation.

Es bräuchte im Kanton auch eine Anpassung der Informatikplattform. Zudem könnte es für den Kanton zu Mindereinnahmen kommen. Der Kanton würde in einem solchen Fall auf eine finanzielle Abgeltung durch den Bund pochen.

Zahlen und Fakten

Geringe Differenzen

Absolute Gleichbehandlung herrscht zwischen Ehe­paaren mit Vollsplitting und Konkubinatspaaren mit zwei gleich grossen Einkommen. Bei einem Einkommen von 100 000 Franken zahlen Ehepaare 8202 Franken Kantonssteuern. Bei Doppelverdienern im Konkubinat steigt die Belastung auf 8739 Franken, wenn ein Partner drei Viertel des Gesamten verdient. Bei 500 000 Franken Einkommen bezahlt das Konkubinatspaar rund 2500 Franken weniger.

uh

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