Eine Frau war im vergangenen Oktober an einem Vormittag auf dem Gebiet der Gemeinde Val-de-Charmey unterwegs, als sie auf eine Gruppe Gämse traf. Sie näherte sich den grasenden Tieren. Dabei befand sie sich weit weg von Wanderwegen oder Strassen, wie es im Strafbefehl heisst. Die Frau kam den Gämsen so nahe, dass sich diese offenbar gestört fühlten und den Ort verliessen.
Die Frau verstiess mit der Störung der Gämsen gegen die kantonale Verordnung über den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume. Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie deshalb zu einer Busse von 100 Franken. Sie muss auch die Gebühren und Dossierkosten übernehmen und insgesamt 395 Franken zahlen.
nas
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