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Gasser zieht den Fall der Pensionskassenpleite weiter

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«Das Gericht ist der Meinung, dass die Affäre nie vor eine Strafbehörde hätte gebracht werden dürfen»: Mit diesen Worten schloss Gerichtspräsident Alain Gautschi am 20. März die Urteilsbegründung des Freiburger Wirtschaftsstrafgerichts im Fall der Pensionskassenpleite der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks ACSMS. Er sprach alle Angeklagten frei. Genau diese Worte stören den Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser: «Diese Aussage hat in einer Urteilsverkündung nichts zu suchen und erweckt den falschen Eindruck, die einzige mögliche Wahrheit zu sein.»

«Weitgehende Folgen»

Dies schreibt Gasser in einer Medienmitteilung, in der er ankündigt, das Urteil weiterzuziehen. «Besteht die Möglichkeit einer Verurteilung, muss die Staatsanwaltschaft ein Urteil weiterziehen.» Die Staatsanwaltschaft habe den Fall während mehr als dreier Jahren genau untersucht. Mehrere Angeklagte hätten in dieser Zeit Rekurse eingereicht, einige seien bis vor Bundesgericht gegangen. Und immer habe die Staatsanwaltschaft recht erhalten. «Wir konnten es uns nicht erlauben, einen Fall mit wirtschaftlich so weitgehenden Folgen nicht vor Gericht zu bringen», schreibt Fabien Gasser.

Vier Mitglieder der Anlagekommission der Vorsorgeeinrichtung waren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen Verstössen gegen das Gesetz über die berufliche Vorsorge angeklagt, die Vor­sorge-Expertin und der Revisor nur wegen Verstössen gegen das Gesetz über die berufliche Vorsorge.

Im Herbst 2014 war bekannt geworden, dass in der Kasse der Vorsorgestiftung ein Loch von 57 Millionen Franken klaffte. Der Stiftungsrat hatte fast das ganze Vermögen einem einzigen Vermögensverwalter der Lausanner Firma Hope Finance anvertraut. Gegen den Verwalter läuft ebenfalls ein Verfahren. Die Berner Stiftungsaufsicht setzte die Pensionskasse im Dezember 2014 in Liquidation. Der nationale Sicherheitsfonds sicherte die Spar- und Altersguthaben ab.

njb

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