Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gefahrenstelle wird abgesichert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Felsabbruch im Galterental

Zuerst sichern, dann räumen

Wenn der überhängende Fels gesichert ist, kann mit den Räumungsarbeiten rund um das beschädigte Haus begonnen werden. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Gebäudeversicherung muss entschieden werden, ob zum Schutz der Hauses weitere Massnahmen ergriffen werden müssen. Das Haus war schon vor einigen Jahren von einem kleinen Felsrutsch betroffen. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob die zerstörte Steinmauer neu in Beton erstellt werden sollte, damit sie widerstandsfähiger wird.

Als Rutschgebiet bekannt

Der Weg durch das Galterental
war in den letzten Jahren wegen
Rutschgefahr oder wegen tatsächlichen Verschüttungen mehrmals gesperrt, so im Sommer 2000 (Felsturzgefahr), im Mai 2001 (Felssturz) und im Januar 2002 (herunterstürzende Eiszapfen).

Meistgelesen

Mehr zum Thema