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Gefängnisstrafe für Drogenhändler

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Ein 35-Jähriger aus dem Seebezirk, der während mehrerer Jahre Kokain und Crystal Meth verkauft und konsumiert hat, erhält eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 28 Monaten, von der 6 Monate vollzogen werden. Das entschied das Strafgericht des Seebezirks gestern an einer Verhandlung in Granges-Paccot. Aufgrund der engen Platzverhältnisse im Bezirksgerichtssaal in Murten waren die Justizbehörden auf einen seit kurzem vom Kanton zur Verfügung gestellten Gerichtssaal in Granges-Paccot ausgewichen; die gestrige ­Verhandlung war die erste im neuen Saal.

Gemäss Anklageschrift der Freiburger Staatsanwaltschaft kaufte der Beschuldigte von verschiedenen Dealern im Kanton Bern zwischen Juni 2016 und März 2019 mindestens 80  Gramm Kokain sowie mindestens 70 Gramm Meth­amphetamin. Methamphetamin – auch Crystal Meth genannt – gilt als äusserst gefährliche Droge mit einem grossen Abhängigkeitspotenzial.

«Ich kiffe nur noch»

Der 35-jährige Maurer konsumierte die gekauften Drogen teils selber, teils verkaufte er sie weiter. Von Gerichtspräsident Peter Stoller auf seinen derzeitigen Konsum angesprochen, versicherte der Angeklagte: «Ich kiffe nur noch, sonst konsumiere ich aber keine Drogen mehr.»

Weil der Beschuldigte weder die ihm vorgeworfenen Delikte bestritt, noch die geforderte Strafe anfocht, war das Verfahren vor den fünf Strafrichtern vor allem Formsache. Die Richter hatten lediglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ein abgekürztes Verfahren tatsächlich erfüllt sind und ob die von der Freiburger Staatsanwaltschaft verlangte Strafe angemessen ist. Beides bejahte das Gremium unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Peter Stoller nach rund zehnminütiger Beratung.

Keine Parteivorträge

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Parteivorträge; die Möglichkeit, vor der Urteilsberatung ein letztes Wort an das Richter­gremium zu richten, liess der Beschuldigte ungenutzt verstreichen.

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