Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen einem Bedürfnis. In den zwei Jahren seit Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes wurden 5121 neue Betreuungsplätze geschaffen. Wie das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) am Montag auf seiner Homepage mitteilte, wurden dafür Verpflichtungen in der Gesamthöhe von 42 Mio. Franken eingegangen.
Seit dem 1. Februar 2003 wurden 660 Gesuche eingereicht, wie das BSV weiter schreibt. Davon bewilligte das Bundesamt bis heute deren 329. Über 100 werden im Moment noch geprüft. Zu Beginn hätten relativ viele Gesuche die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, schreibt das BSV weiter. 139 Gesuche seien deshalb bereits in der Vorprüfung ausgeschieden. Rund 70 wurden zurückgezogen.
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