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Gegen generelles Verbot

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Rauchen in Gaststätten weiterhin erlaubt?

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Mehrere Interventionen rund ums Rauchen sind im Kanton Freiburg hängig: Verschiedene Grossräte hatten ein Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten verlangt, andere ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren. Weitere Interventionen galten einem Rauchverbot in Schulen und in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung. Im Dezember 2006 wurde die Volksinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» eingereicht, am 12. April die Petition «Rauchfreie Verwaltungsgebäude» und vor zwei Jahren die Petition «Schutz vor Passivrauch».Gesamthaft nimmt der Staatsrat des Kantons Freiburg Stellung zu den verschiedenen Anliegen.

Kunde kann frei wählen

Der Staatsrat anerkennt, das Passivrauchen eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Anders als in Schulen, Spitälern und Gebäuden der Verwaltung sieht er die Sache jedoch in öffentlichen Gaststätten. «Der Kunde kann in der Tat frei wählen, ob er eine Gaststätte aufsuchen will oder nicht», hält der Staatsrat fest. Der Kunde sei sich also bewusst, dass er allenfalls in ein Lokal gehe, in dem Rauchen erlaubt ist. Er könne also auch bewusst ein rauchfreies Lokal wählen. Anders sei es bei einem Amt, einer Dienststelle oder einem Spital, wo keine Alternative bestehe, hält der Staatsrat fest.

Freiheit eingeschränkt

Ein Rauchverbot in Gaststätten bedeute einerseits eine Einschränkung der individuellen Freiheit des Kunden und andererseits auch der Wirtschaftsfreiheit der Gastwirte. «Nach Ansicht des Staatsrates würde ein allgemeines Rauchverbot in sämtlichen Gaststätten über das Ziel hinausschiessen», heisst es in der Antwort. Der Schutz vor Passivrauchen könne mit weniger einschneidenden Mitteln (z. B. Belüftung) erzielt werden. Die Gastrobranche habe bereits einiges auf freiwilliger Basis unternommen. Weiter weist der Staatsrat darauf hin, dass bei einem Rauchverbot die Lärmemissionen steigen würden, wenn die Gäste zum Rauchen die Lokale verlassen.

Mehr Opfer als im Strassenverkehr

Die Fachstelle für Tabakprävention (Cipret) ist mit der Stellungnahme des Staatsrates nicht einverstan- den. Sie zitiert die Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO, die von 168 Länder (inklusive Schweiz) unterzeichnet worden ist. Dort ist der wissenschaftliche Nachweis der Gefahren durch Passivrauchen festgehalten. Dieses verursache mit etwa 1000 Opfern pro Jahr mehr Todesfälle als der Strassenverkehr. In der WHO-Konvention ist auch festgehalten, dass einzig ein absolutes Rauchverbot wirksam vor Tabakrauch schützt.«Die individuelle Freiheit hört dort auf, wo das Recht für alle beginnt, saubere Luft einzuatmen», hält die Fachstelle fest und erinnert daran, dass neben den Kunden auch die Angestellten unter dem Rauch leiden. Was die Wahl des Kunden betrifft, allenfalls ein rauchfreies Lokal zu suchen, da weist Cipret darauf hin, dass es im Kanton Freiburg nur elf vollständig rauchfreie Betriebe gibt, darunter McDonalds, Schulrestaurants und Buvetten.Ausserdem verweist Cipret auf einen Bundesgerichtsentscheid, in dem bestätigt wird, dass die Initiative «Passivrauchen und Gesundheit» nicht im Widerspruch mit der individuellen Freiheit stehe.

Ein altes Gesetz

Empört ist die Fachstelle, dass der Staatsrat einen Gesetzesartikel aus dem Jahr 1991 zitiert, der die Pflichten eines Wirtes zum Schutz vor Passivrauchen betrifft. Vielmehr müsste heute die Rahmenkonvention der WHO als weltweite Referenz genommen werden. Und die befürchteten Lärmemissionen vor den Lokalen hält Cipret für ein Argument der Tabakindustrie.

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