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Gegen Schlichtungsorgan

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Gegen Schlichtungsorgan

Staatsrat will Diskussion aber fortsetzen

Eine Schlichtungskommission mit Anlaufstellen in jedem Bezirk, welche bei Problemen mit den Behörden vermittelt? Der Staatsrat ist von dieser Idee wenig begeistert, doch sollte seiner Ansicht nach die Diskussion weitergeführt werden.

Ein Schlichtungsorgan fordert der unabhängige Grossrat Louis Duc aus Forel (Broyebezirk) in einer Motion. Er stellt dabei fest, dass sich in der heutigen Gesellschaft immer mehr Menschen nicht mehr zurechtfinden. Nach seinen Worten werden vermehrt Hilferufe laut, und Psychotherapeuten haben Zulauf. Seiner Ansicht nach wird die Situation von verschiedenen Begebenheiten verschlimmert, die oft mit gerichtlichen Entscheiden enden. Diese Urteile werden von den Betroffenen laut Duc nicht selten als himmelschreiende Ungerechtigkeit empfunden. Deshalb klagen sie ebenfalls den Richterstand, die Anwaltschaft und die politischen Kreise an. Eine Schlichtungskommission mit einer Anlaufstelle in jedem Bezirk hätte gemäss Duc den Vorteil, dass viele Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger bei einem Organ Gehör finden würden, das ihnen Beachtung schenkt und ihnen langwierige und kostspielige Verfahren erspart.

Nicht geeignet

Eine Kommission mit einer Anlaufstelle pro Bezirk erachtet der Staatsrat jedoch nicht als geeignete Lösung des Problems, wie er zu verstehen gibt. Er macht dabei auch finanzielle Überlegungen geltend. «Andere Lösungen sollten jedoch eingehender geprüft werden», schreibt der Staatsrat in seiner soeben veröffentlichten Antwort auf die Motion Duc und ruft den Grossen Rat auf, diese abzulehnen. Er möchte aber die Diskussion um diese Problematik unbedingt weiterführen.

Der Staatsrat macht auch darauf aufmerksam, dass ein solches Schlichtungsorgan den «klassischen», vor allem rechtlichen Weg der Konfliktregelung ergänzen würde. Er möchte deshalb mehr erfahren über dieses neue, nichtgerichtliche Verfahrensinstrument. Wie er bereits in Antworten auf frühere Vorstösse des Grossen Rates festgehalten hat, ist er nach wie vor nicht überzeugt, dass ein Schlichtungsdispositiv die Beziehung zwischen der staatlichen Verwaltung und der Bevölkerung merklich verbessern würde, dies auch im Vergleich zu den Kosten, die es verursachen würde.

In der neuen Verfassung

Die Freiburger Regierung weist auch darauf hin, dass im Vorentwurf zur neuen Verfassung der Grundsatz eines Schlichtungsorgans verankert sei. «Der Staat richtet eine unabhängige Ombudsstelle für Verwaltungsangelegenheiten ein», lautet Artikel 134. «Es liegt somit in erster Linie beim Verfassungsrat und dann beim Volk, über die Schaffung eines solchen Organs zu entscheiden», fährt der Staatsat fort. Er macht so deutlich, dass der Grosse Rat möglicherweise nur die Kompetenzen und Mittel eines solchen Organes festlegen, nicht aber über den Grundsatz entscheiden könnte.

Der Staatsrat macht weiter darauf aufmerksam, dass das Gesetz über die Organisation des Staatesrates und der Verwaltung die Regierung verpflichtet, die Beziehungen zwischen Kantonsverwaltung und Bevölkerung zu verbessern. Seiner Ansicht nach könnte im Rahmen dieses Gesetzes auch ein Verfahren vorgesehen werde für Fälle, in welchen diese Beziehungen Spannungen, ja Konflikte auslösen.

Schliesslich betont der Staatsrat, dass ein solches Schlichtungsorgan niemals die Institutionen des Gesundheitswesens und Sozialeinrichtungen ersetzen kann. az

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