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Geisterfahrerin kollidierte mit 26-Jährigem: «Sein Leben hing am seidenen Faden»

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Schwere Verletzungen erlitt ein 26 Jahre alter Mann im Jahr 2019 auf der Autobahn A1 bei Courgevaux. Eine Geisterfahrerin war frontal in sein Auto hineingerast. Warum sie das tat, konnte sie vor dem Strafgericht des Seebezirks am Mittwoch nicht erklären.

Es ist der Albtraum aller Autofahrerinnen und Autofahrer: Auf der Autobahn kommt einem ein Geisterfahrer entgegen, der eine Frontalkollision erzwingen will. Für einen heute 29 Jahre alten Mann wurde dieser Albtraum im Februar 2019 Realität. Er war gegen Mitternacht unterwegs auf der A1 von Avenches Richtung Murten. Was er nicht wusste: In der Ausfahrt Murten hatte eine Autofahrerin gewendet und fuhr ihm als Geisterfahrerin entgegen. «Mit stark überhöhter Geschwindigkeit», so die Anklageschrift, war sie auf der Überholspur unterwegs. Auf ihrer 3,8 Kilometer langen Falschfahrt kamen ihr elf Fahrzeuge entgegen, denen sie teilweise erst im letzten Moment mit einem Schwenker auswich. Das zeigen die Aufnahmen der Autobahnkameras. Im Autobahntunnel Les Vignes, der sich unter Courgevaux befindet, wechselte sie unvermittelt vor dem Fahrzeug des Opfers auf die Normalspur und kollidierte mit diesem «ungebremst und frontal». Nach dem Zusammenstoss schleuderte ihr Fahrzeug fast 250 Meter weiter bis vor den Tunnel.

«Ich war in einer psychischen Ausnahmesituation», sagte die 37-jährige Falschfahrerin am Mittwoch an der Verhandlung im Gericht des Seebezirks. Warum sie als Geisterfahrerin die Kollision provoziert hatte, konnte sie nicht erklären. «Daran, was genau damals war, kann ich mich nicht erinnern.» Gemäss einem Gutachten war ihre Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt schwergradig eingeschränkt. Bei ihr seien eine Kokain-induzierte psychotische Störung sowie akzentuierte emotional-instabile und passiv-aggressive Persönlichkeitszüge festgestellt worden. Zudem bestehe ein Verdacht auf eine Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung. Insgesamt geht das Gutachten von einem gravierenden psychiatrischen Störungsbild während der Falschfahrt aus.

Nur knapp überlebt

An der Gerichtsverhandlung äusserte die Angeklagte ihr Bedauern:

Was ich gemacht habe, ist mit keiner Entschuldigung wiedergutzumachen. Es tut mir wahnsinnig leid. Für mich ist das sehr schwer und für ihn wahrscheinlich noch schlimmer.

Damit meinte sie den Fahrer des Autos, in das sie hineingerast war. Dieser wurde durch die Kollision schwer verletzt. «Sein Leben hing an einem seidenen Faden. Nur dank schneller medizinischer Hilfe überlebte er. Doch seine Lebensqualität ist für immer massiv beeinträchtigt», sagte die Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Der heute 29-Jährige erlitt unter anderem eine schwere traumatische Hirnverletzung, eine schwere Beschädigung der Leber, eine Wirbelsäulenverletzung und zahlreiche Knochenbrüche. Im Gegensatz zu ihm verletzte sich die Unfallverursacherin nur leicht: Die Anklageschrift nennt Prellungen an der Schulter, Hämatome im Bereich der Hüfte sowie Schürf- und Rissquetschwunden.

Die Geisterfahrerin kam im Vergleich zum anderen Unfallopfer mit eher glimpflichen Verletzungen davon.
Kantonspolizei Freiburg/zvg/a

Nach dem Unfall wollte sich die Beschuldigte ihre psychischen Probleme nicht eingestehen und lehnte eine stationäre psychiatrische Behandlung ab, worauf sie für einige Zeit zwangseingewiesen wurde. Erst in der Therapie habe sie ihre Probleme erkannt. «Nun gehe ich alle zwei Wochen zu einer Psychiaterin und nehme meine Medikamente ein.» Derzeit habe sie eine Vollzeitstelle.

Bedingte Freiheitsstrafe

Entsprechend der im abgekürzten Verfahren verlangten Strafe verurteilte das Strafgericht die Frau wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, der groben Verletzung von Verkehrsregeln und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Übertretungsbusse von 1000 Franken. Des Weiteren muss sie ihre Therapie weiterführen.

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