Autor: Arthur Zurkinden
freiburg Das neue Gesetz über den Sport zeitigt erste Folgen: Ab 1. Januar 2011 wird eine neue unabhängige Kommission als Verteilorgan der LoRo-Gelder tätig sein. Die bisherige Sportkommission wird andere Aufgaben übernehmen, wie der Staatsrat gestern mitteilte.
Die 2,3 Millionen, welche die Kommission verteilen kann, kommen vor allem den Sportverbänden und Sportvereinen zugute, aber auch den gemeinnützigen Institutionen, die sportliche Aktivitäten anbieten, die zum Erhalt der Gesundheit aller Altersstufen beitragen. Auch können aus diesen Mitteln der freiwillige Schulsport, der Leistungssport, Aus- und Weiterbildungskurse, Materialeinkäufe sowie Sportanlagen unterstützt werden. «Gleichzeitig dienen diese LoRo-Gelder zur Äufnung eines Reservefonds, der für Sportanlagen von regionaler, kantonaler oder nationaler Bedeutung bestimmt ist», schreibt der Staatsrat.