Firmeninhaber kündigte sich selbst
Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hat einen Rekurs eines Mannes, der seit 1. Juni 1997 Arbeitslosengelder bezogen hat, abgelehnt.
Der Mann war seit 1995 zu zwei Dritteln als Direktor einer im Stahlbau aktiven Firma tätig. Er war zugleich einziger Verwaltungsrat dieser Firma, deren Mehrheitsaktionär er war. Als einziger Unterschriftsberechtigter kündigte er sich Ende Mai 1997 und machte dabei wirtschaftliche Gründe geltend. Zudem war er als Direktor von Renovationsarbeiten für einen Dritten tätig. Aufgrund ungenügender Mittel konnte jedoch die besagte Renovation nie ausgeführt werden. Obwohl er Verwaltungsrat seiner Firma blieb, unterzog er sich der Kontrolle der Arbeitslosen-Versicherung des örtlichen Arbeitsamtes und bezog Arbeitslosengelder.
Am 16. Juli 1998 forderte das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) die Arbeitslosen-Kasse auf, beim Versicherten die Summe von 60000 Franken zurückzufordern. Weil er seine Rolle als Arbeitgeber mit jener als Arbeitnehmer seiner Firma tauschte, habe er seine Entlassung simuliert, um in den Genuss von Arbeitslosengeldern zu gelangen.