Am 13. Februar flossen bei Wünnewil rund 40 000 Liter Jauche in die Taverna (die FN berichteten). Die Feuerwehr pumpte damals Wasser in den Bach, um die Gülle zu verdünnen. Es traten keine grösseren Schäden an Flora und Fauna auf, es verendeten keine Fische. Nun wurde der Landwirt, aus dessen Jauchegrube die Gülle in den Bach floss, mittels Strafbefehl verurteilt. Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilt ihn wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 415 Franken übernehmen.
njb