Das Polizeigericht des Sensebezirks hat einen Pferdezüchter wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz verurteilt. Der Mann muss eine Busse von 800 Franken bezahlen und erhält eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Der Mann war zuvor schon mittels eines Strafbefehls verurteilt worden, ebenfalls zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen, aber zu einer höheren Busse von 1000 Franken. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben. Bei der Gerichtsverhandlung vergangene Woche machte er geltend, dass er nicht verantwortlich sei für die Gesetzesbrüche. Er machte mehrmals auf einen Konflikt mit dem Bundesamt für Landwirtschaft aufmerksam. Weil dieses ihn «entmündigt» habe, sehe er sich nicht als Verantwortlichen, sagte der Mann (siehe FN vom letzten Freitag).
Dem Mann wird vorgeworfen, dass seine Pferde teils zu mager gewesen seien und dass deren Unterstände verdreckt gewesen seien und zu wenig Einstreu gehabt hätten. Zudem habe er einige Pferde nicht ordnungsgemäss registriert. Das Veterinäramt des Kantons Freiburg hatte im letzten Herbst 11 von 18 Pferden beschlagnahmt.
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