Es war in einer Augustnacht, als die Polizei einen jungen Autolenker auf der Marlystrasse in Freiburg anhalten wollte. Die Polizisten machten mit Blaulicht und Sirene auf sich aufmerksam – doch das veranlasste den 20-Jährigen nicht zum Stoppen. Im Gegenteil, er beschleunigte und lieferte sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd durch Freiburg, Villars-sur-Glâne und Givisiez. Der Autolenker fuhr dabei mehrmals in Tempo-50-Zonen rund 100 Kilometer pro Stunde und 130 Kilometer pro Stunde in Tempo-80-Zonen, wie es im Strafbefehl heisst. Wegen des hohen Tempos verpasste er mehrmals eine Ausfahrt und überfuhr einmal sogar ein Rotlicht. Nach elf Kilometern und dreizehn Minuten konnte die Polizei den Mann in Villars-sur-Glâne schliesslich anhalten.
Dabei kam heraus: Nicht nur hatte er keinen gültigen Fahrausweis, das Auto, welches er fuhr, war auch nicht registriert und nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Ein Drogentest enthüllte einen positiven THC-Wert; zudem hatte der junge Mann getrunken. Die Beamten stellten überdies fest, dass er keine Brille oder Kontaktlinsen trug, obwohl er diese zum Autofahren bräuchte.
Bereits zuvor war der junge Mann mehrmals wegen Verkehrsdelikten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft sprach ihre Strafe darum ohne Bewährung aus. Sie verurteilte den Autolenker unter anderem wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis zu 400 Franken Busse und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je dreissig Franken, das sind insgesamt 5400 Franken.
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