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Gemeindehoheit

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Jede Gemeinde kann das Baureglement nach eigenen Bedürfnissen festlegen. Doch müssen – laut kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz – Änderungen des Reglementes mit bedeutenden Veränderungen begründet sein.

Gemäss den Architekten ist es auch von Vorteil, bei Änderungen ebenfalls den SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Sektion Freiburg) und allenfalls die Denkmalpflege und den Heimatkundeverein Deutschfreiburg zu konsultieren.
Gegen die Änderung des Bau-
reglementes von St. Ursen hat der Heimatkundeverein noch keine Einsprache erhoben. Doch laut Präsident Beat Hayoz steht das Thema in Bezug auf «Auswirkungen» zur Diskussion.
Die Einsprachefrist läuft bis am 4. Februar.

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