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Gemeindelegislative soll weiterhin über Einbürgerungen entscheiden

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Autor: walter buchs

freiburg Das Unterstützungskomitee für ein Nein zur Änderung des Freiburger Bürgerrechtsgesetzes hat am Donnerstag seine Argumente dargelegt. Ausdrücklich wurde dabei betont, dass sich das gemeinsame Vorgehen lediglich auf die kantonale, nicht aber die eidgenössische Einbürgerungsvorlage beziehe.

Die Co-Päsidenten Michel Zadory, SVP; Rudolf Vonlanthen, FDP; und Edgar Schorderet, CVP, anerkannten übereinstimmend, dass die Gesetzesänderung etliche positive Punkte enthalte. Sie widersetzen sich aber in erster Linie der Kompetenzübertragung der Einbürgerungsentscheide von der Gemeindeversammlung resp. dem Generalrat auf den Gemeinderat.

«Demokratisches Recht, das dem Volk zusteht»

«Ich widersetze mich der Änderung der Praxis, die klar die Aufgaben der Entscheidvorbereitung und jener der Entscheidung selber trennt», sagte Edgar Schorderet, Marly, vor den Medien. Bisher habe die Gemeindeexekutive das Dossier zur Situation der Antragsteller erstellt. Die Legislative habe dann den Entscheid gefällt. Aufgrund seiner Erfahrungen in der Gemeinde Marly könne er sagen, dass die bisherige Vorgehensart dem Antragsteller die bestmögliche Objektivität garantiert habe. Das bisherige Gesetz sei somit gerechter als die Revision.

«Niemand muss Angst haben vor seinem Volk, und deshalb soll das Volk auch weiterhin über die Einbürgerungen entscheiden, und nicht das Gericht, denn Einbürgerungen sind kein Verwaltungsakt», unterstrich Rudolf Vonlanthen, Giffers. Der Bürger müsse oft über viel schwierigere Angelegenheiten entscheiden. Er sei sich seiner Verantwortung bewusst. Der FDP-Grossrat ergänzte noch: «Niemand hat das Recht eingebürgert zu werden, sondern nur das Recht, ein Gesuch um Einbürgerung zu stellen.»

Die SVP hatte vor einem Jahr das Referendum gegen die Gesetzesänderung auch ergriffen, weil es der Grosse Rat abgelehnt hatte, eine Bestimmung aufzunehmen, wonach Personen ohne Schweizer Bürgerrecht bei Einbürgerungsfragen die Pflicht hätten, in den Ausstand zu treten. Bekanntlich haben Personen ausländischer Nationalität seit 2006 auf Gemeindeebene das Stimmrecht und die Wählbarkeit.

Grossrat Zadory machte am Donnerstag darauf aufmerksam, dass es schwierig sei zu begreifen, «dass eine ausländische Person etwas erteilen kann, das sie selber nicht besitzt». Ihre Objektivität in Einbürgerungsfragen könnte in Frage gestellt sei.

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