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Gemeinden entlastet

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Untertitel: Ausführungsgesetz zum KVG revidiert

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Aufteilung der Kosten bei der Übernahme der Zahlungsausstände auf dem Gebiet der Krankenversicherungen unter den Gemeinden und den Einrichtungen des Staates mit sich.

Nach einer Schätzung des Verbandes der freiburgischen Gemeinden vom 2. Mai 2005 beliefen sich die Ausstände zu Lasten der Gemeinden für das Jahr 2004 auf rund vier Millionen Franken, wovon die nicht gedeckten medizinischen Kosten (Kostenbeteiligungen) rund zwei Millionen Franken ausmachten.
Neu wurde nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es erlaubt, einen Teil der zu Lasten der Gemeinden gehenden Ausstände aus den eidgenössischen und kantonalen Subventionen zur Prämienverbilligung zu finanzieren. Allerdings können nur die Prämienausstände und die entsprechenden Verzugszinse durch die Beiträge für die Prämienverbilligung übernommen werden. Unzulässig sind Kostenbeteiligungen und Betreibungskosten.
Wäre die Gesetzesrevision bereits im Jahre 2004 in Kraft gewesen, so hätten fast zwei Millionen Franken aus dem Budget 2004 der kantonalen Beiträge zur Prämienverbilligung finanziert werden können. Den Gemeinden wäre eine Finanzlast von etwas mehr als zwei Millionen Franken verblieben.

Bundessubventionen
voll ausschöpfen

SP-Sprecher Jean-François Steiert bedauerte gestern, dass die Ausstände mit Beiträgen zur Prämienverbilligung gedeckt werden, statt das allgemeinen Staatsbudget zu belasten. Er verlangte, dass der Staat zumindest die Bundessubventionen voll ausschöpft.

Was die Prämien und weiteren nicht gedeckten Kosten von Sozialhilfebezügern angeht, die künftig über das Sozialhilfegesetz unter dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt werden, so beliefen sich diese nach Schätzungen des Gemeindeverbandes auf rund zwei Millionen Franken. In Berücksichtigung der neuen Gesetzesbestimmung hätte dies für den Staat im Jahre 2004 eine Mehrbelastung von einer Million Franken bedeutet.

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