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Gemeinden sollen in Zukunft weniger Handänderungssteuern bezahlen

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Gemeinden, Gemeindeverbände und Agglomerationen sind nach kantonaler Gesetzgebung von den Handänderungssteuern befreit, wenn die Grundstücke dem Erziehungs- oder Gesundheitswesen, der Sozialhilfe oder der Sozialvorsorge dienen sollten.

«Für öffentliche Zwecke»

Die Steuerbefreiung ist also auf gewisse Bereiche im öffentlichen Interesse beschränkt, was die Grossräte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) und Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) in einer Motion kritisiert hatten. Auch das gesamte Kantonsparlament stimmte 2018 dem Vorbehalt zu, so dass der Staatsrat nun in einem Gesetzesentwurf die Steuerbefreiung für das Gemeinwesen ausweitet.

Laut dem Gesetzestext sind die Handänderungen von der Steuer zu befreien, «sofern die Grundstücke unmittelbar und dauernd für öffentliche Zwecke bestimmt sind». So soll eine Gemeinde in Zukunft also keine Steuern mehr bezahlen, wenn sie eine Parzelle erwirbt, um beispielsweise eine Gemeindeverwaltung zu bauen.

Der Staatsrat lehnte hingegen eine Lösung ab, laut der die Grundstücke «zur Erfüllung der ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben bestimmt» seien. So nämlich hätte ein Gemeinwesen seine öffentlichen Aufgaben frei beschliessen können, nur um die Steuer nicht bezahlen zu müssen.

Der Staatsrat wollte aber auch nicht, wie vom Gemeindeverband vorgeschlagen, die Handänderungssteuern für Gemeinden ganz abschaffen.

Die von ihm vorgeschlagene Lösung sei weitgehend akzeptiert, vernünftig und massvoll, schreibt der Staatsrat. Sie decke sich auch mit der Lösung für den Bund, der handänderungssteuerpflichtig bleibt für Liegenschaften, die nicht unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen.

Freiburg ging am weitesten

Wie der Staatsrat in seiner Botschaft aufzeigt, sei kein anderer Kanton so weit gegangen, wie Freiburg das öffentliche Interesse zu unterteilen. In sieben Kantonen seien die Gemeinden für alle Grundstückerwerbe steuerbefreit, in weiteren sieben Kantonen muss das Grundstück unmittelbar für öffentliche Zwecken dienen.

Der Grosse Rat wird über den Gesetzesentwurf entscheiden.

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