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Gemeinden werden entlastet

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Untertitel: Unbezahlte Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Rund vier Millionen Franken mussten die Freiburger Gemeinden im Jahre 2004 übernehmen, weil Versicherte ihre Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt) nicht bezahlen. Mit einer Motion forderte Damien Piller (CVP, Villars-sur-Glâne) den Staatsrat auf, das Gesetz zu ändern, damit die ausstehende Summe mit den Subventionen für die Prämienverbilligung beglichen wird.

Mit dem eindeutigen Ja zur Motion (89 zu 9 Stimmen) am Donnerstag kann der Staatsrat diesen Wunsch teilweise erfüllen. Laut Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi ist es gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur erlaubt, die ausstehenden Prämien für minderbemittelte Versicherte über diese Subventionen zu begleichen, nicht aber die Kostenbeteiligung.
Was die Franchise, den Selbstbehalt, die Verzugszinsen und die Betreibungskosten betrifft, so ist der Staatsrat bereit, sich der Sozialhilfepraxis anderer Kantone anzuschliessen und diese Kosten als Sozialhilfeleistungen zu betrachten. So werden die zwei Millionen Franken (2004) hälftig unter dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt.

Nicht andere strafen

Gegen die Motion wehrte sich lediglich die CSP. Deren Sprecherin Antje Burri-Escher gab zu bedenken, dass die Haushalte immer weniger Hemmungen haben, Schulden zu machen, zumal sie dadurch nicht von Staatsleistungen ausgeschlossen werden. So wollte sie nicht, dass der Staat Schulden übernimmt, wodurch dann weniger Gelder für die Prämienverbilligungen zur Verfügung stehen. Die CSP regte an, die Schaffung einer kantonalen Inkasso-Stelle zu prüfen. So können Betreibungsverfahren von Fachleuten eingeleitet werden.

Gegen kantonales Amt

Der Grosse Rat war sich gestern einig, dass kein kantonales Krankenversicherungsamt geschaffen werden soll, wie dies Damien Piller in Erwägung zog. Der Staatsrat kam zu Schluss, dass ein solches Amt mit rund 20 Stellen jährlich über 2,5 Mio. Franken kosten würde. Zudem würde die Bürgernähe verloren gehen, wenn sich die Gemeinden nicht mehr um diese Angelegenheiten kümmern müssten.

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