Die Gemeinden müssen im Jahr 2005 30 statt 25 Prozent der Kosten der Ergänzungsleistungen tragen. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Gesetzesänderung mit 87 zu 11 Stimmen (5 Enthaltungen) gutgeheissen. So kann dem Subventionsgesetz nachgelebt werden. Dieses besagt, dass die Subventionen nicht mehr als 25 Prozent der Steuereinnahmen beanspruchen dürfen. Dies wäre ohne Abwälzung der Kosten auf die Gemeinden im Staatsbudget 2005 nicht möglich gewesen.
Mit 76 zu 18 Stimmen hat der Rat dabei einen Antrag von Damien Piller (CVP, Villars-sur-Glâne) abgelehnt. Er wollte, dass die Revision erst am 1. Juni 2005 in Kraft tritt.