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Gemeinderat bekommt zwei Mal Recht

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Freiburg Bereits zweimal hat der Generalrat in jüngster Zeit über die Lohnanpassung beim Stadtpersonal abgestimmt, zuletzt am 16. Dezember 2008. Der Freiburger Gemeinderat hat gegen die jeweiligen Entscheide Rekurse beim Oberamt eingelegt, die gutgeheissen wurden. Im ersten Rekurs bemängelte der Gemeinderat unter anderem, dass bei der Abstimmung im Generalrat vom 17. Dezember 2007 falsch gezählt worden war.

Nach der erneuten Abstimmung legte der Gemeinderat sodann den Fokus des Rekurses auf die Begründung, dass der Generalrat gar nicht die Kompetenz habe, um über die Festlegung von Löhnen zu bestimmen. Dieser Argumentation folgte nun der Oberamtmann des Saanebezirks. Der Generalrat hatte seinerseits argumentiert, dass er über die Teuerungsanpassung bestimmen könne, da er die letzte Kompetenz über das Budget besitze. Ridoré bestritt diese Kompetenz nicht, hielt aber fest, dass die Löhne des Stadtpersonals in die Kompetenz der Exekutive fallen.

Die Einstellung von Personal ist gemäss Ridorés zweitem Urteil alleinige Sache der Exekutive. Im konkreten Fall ging es um die Schaffung einer Koordinatorenstelle für den Pedibus (Eltern begleiten Kinder zu Fuss zur Schule). Dafür hatte der Generalrat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2007 15 000 Franken gesprochen. Das Büro des Generalrats war sich bewusst, dass der Rat nicht über Personalentscheide verfügen kann, argumentierte aber auch in diesem Fall mit der Budgetkompetenz. pj

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