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Gemeinderat neu zuständig

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Gemeinderat neu zuständig

Einbürgerungsverfahren werden geändert

Der Kanton und die Gemeinden werden künftig für Einbürgerungen keine Gebühr mehr verlangen können. Zudem soll die Zuständigkeit für alle Einbürgerungsentscheide an den Gemeinderat übertragen werden.

Autor: Von WALTER BUCHS

Der Staatsrat hat soeben dem Grossen Rat die Botschaft und den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das freiburgische Bürgerrecht überwiesen. Er erwähnt darin drei Gründe, warum dieses Gesetz geändert werden muss. Sowohl gemäss der neuen Kantonsverfassung als auch laut geändertem Bundesrecht dürfen bei ordentlichen Einbürgerungen keine Einbürgerungsgebühren, sondern bloss noch Verwaltungsgebühren erhoben werden, welche dem Kostendeckungsprinzip entsprechen. In diesem Sinne soll nun das kantonale Gesetz geändert werden. Für den Kanton hat dies Einkommensausfälle von jährlich rund 0,5 Mio. Fr. zur Folge.

Beschwerdemöglichkeit

Im Nachgang eines Entscheides in der Luzerner Gemeinde Emmen hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein Urnenentscheid zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts kein angemessenes Verfahren darstellt, da die Gefahr besteht, dass das Willkürverbot verletzt wird. Nach Ansicht des Bundesgerichts haben zudem abgewiesene Einbürgerungsbewerber Anspruch auf eine Begründung des negativen Entscheides. Die neue Freiburger Kantonsverfassung schreibt zudem vor, dass gegen Einbürgerungsentscheide ein Beschwerderecht eingeführt wird. Dies ist der dritte Grund, warum das Freiburger Bürgerrechtsgesetz anzupassen ist.Der vom Staatsrat vorgelegte Entwurf sieht nun vor, dass negative Entscheide eines Gemeinderates mit Beschwerde an den Oberamtmann angefochten werden können. Eine wesentliche Neuerung der Revision ist die Übertragung der Zuständigkeit für alle Einbürgerungsentscheide an den Gemeinderat. Dieser fällt die Entscheide aufgrund der Stellungnahme der Einbürgerungskommission.Diese wichtige Kompetenzübertragung von der Gemeindeversammlung resp. vom Generalrat an den Gemeinderat ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass negative Entscheide künftig begründet werden müssen. Es liegt auf der Hand, dass es kaum zulässig resp. möglich ist, den Entscheid einer Gemeindeversammlung begründen zu müssen. Die Gemeindeversammlung und der Generalrat haben jedoch nach wie vor das Recht, eine Stellungnahme zu den Einbürgerungsgesuchen abzugeben.

Offizieller Empfang für neue Bürger

Mit der Gesetzesänderung schlägt der Staatsrat zudem vor, dass die neuen Bürger jeweils zu einem offiziellen Empfang eingeladen werden. Dadurch soll die symbolische Bedeutung des Einbürgerungsentscheides unterstrichen werden und «die Aufnahme der neuen Bürger in die Gemeinschaft ihrer Wahlheimat mit einem starken Zeichen begangen werden», schreibt der Staatsrat in der Botschaft.Vor zwei Jahren hatte das Schweizer Volk einen Bundesbeschluss über Einbürgerungen abgelehnt. Dieser enthielt an sich unbestrittene Empfehlungen im Bereich Integration. Diese sollen jetzt gemäss Antrag der Regierung ins kantonale Recht aufgenommen werden. Danach kann das Freiburger Bürgerrecht einem Gesuchsteller, einer Gesuchstellerin gewährt werden, wenn er/sie sich in die schweizerische und freiburgische Verhältnisse integriert hat. Dabei umfasst der Begriff Integration unter anderem die Fähigkeit, «sich in einer der im Kanton gesprochenen Amtssprachen ausdrücken zu können».

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