Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde eines Gempenachers gegen einen Entscheid des Bau- und Raumplanungsamts gutgeheissen. In dem Fall geht es um die Gesamtrevision der Ortsplanung. Der strittige Punkt dabei ist eine Erweiterung des Ortsbildschutzperimeters um zwei Parzellen mit Bauernhäusern. Das Amt für Kulturgüter erachtete diese Ausdehnung als notwendig, um den Charakter des Ortsbilds zu erhalten. Doch für das Kantonsgericht ist die Begründung des Amts unzureichend.
emu
Bericht Seite 5
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