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Generalrat: Murten passt die Ladenöffnungszeiten an

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An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Generalrat das Reglement über die Ausübung des Handels und die Ladenöffnungszeiten dem revidierten kantonalen Gesetz angepasst.

Mit dem neuen Reglement wird es den Betrieben freigestellt, an welchem Tag der Abendverkauf stattfindet, wenn der vorgegebene Freitag auf einen Feiertag fällt.

Take-away-Geschäfte dürfen neu täglich bis 23 Uhr offen bleiben.

Zudem wird den Tankstellenshops nun auch von der Gemeinde erlaubt, an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 19 Uhr geöffnet zu sein. Die sonntägliche Öffnungszeit während der touristischen Saison gilt ausserdem neu auch für alle Feiertage.

Stadtpräsidentin Christiane Feldmann machte den Generalrat darauf aufmerksam, dass das Reglement zwar die Öffnungszeiten regle, nicht aber die arbeitsrechtlichen Bestimmungen ausser Kraft setze. Als wichtigste Neuerung bezeichnete Feldmann das Beschwerderecht des Kantons bei Gesuchen für die Sonn- und Feiertagsöffnung. Das Beschwerderecht gilt auch für die Abhaltung von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen. mk

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