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Generalrat revidiert sein Reglement

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Wie jedes andere Regelwerk ist auch das revidierte Reglement des Stadtfreiburger Generalrats eine trockene Lektüre. Selbst der Jurist und FDP-Generalrat ­Jean-Pierre Wolhauser sagt, das Reglement habe sich ihm erst nach mehrmaliger Lektüre erschlossen. «Aber es ist unser Arbeitsinstrument und dient uns als Grundlage.»

Vor neun Jahren wurde das Reglement letztmals revidiert. Seither hat der Kanton Freiburg das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten eingeführt, das Gesetz über die Gemeinden abgeändert und das Ausführungsreglement angepasst. Diese Änderungen sind im alten Ratsreglement der Stadt Freiburg noch nicht berücksichtigt – deshalb wurde eine Teilrevision nötig. Das Geschäft steht heute und morgen Abend auf der Traktandenliste des Generalrats.

Mehr als eine Auffrischung

Fünf Generalratsmitglieder haben in der Reglementskommission seit Anfang 2014 das Reglement überarbeitet. Zu Beginn gingen sie davon aus, dass sie das Regelwerk etwas auffrischen würden. «Toilettage» nannte dies der Rat in seinem Auftrag. «Es war jedoch eine Riesenarbeit», sagt Wolhauser, der Sprecher der Kommission. Er war es auch, der in den letzten Monaten den Feinschliff am Reglement vorgenommen hat – Artikel für Artikel.

25 Artikel des Reglements bleiben unverändert erhalten, 57 werden abgeändert. Bei einigen ändern sich vor allem sprachliche Details. Und insgesamt erhält das Reglement nun eine geschlechtsneutrale Sprache. Zu reden könnte heute Abend im Rat der Artikel 50 geben, in dem es um die Beschränkung der Redezeit geht. Weiterhin steht dort, dass der Ratspräsident oder die Rats­präsidentin die Redezeit beschränken kann – eine fixe Redezeit ist nicht verankert.

Seit Beginn der Legislatur irritiert der neu gewählte Claudio Rugo von der Künstlerpartei seine Ratskolleginnen und -kollegen immer wieder mit ausufernden Wortmeldungen (die FN berichteten). Jean-Pierre Wolhauser kann sich daher gut vorstellen, dass einige Fraktionen vorschlagen werden, die Redezeit zu beschränken. Er selber findet diese Massnahme nicht optimal. «Ein Reglement ist allgemein verbindlich und sollte nicht Spezialfälle regeln.» Zudem könne es gut sein, dass jemand dann die Redezeit immer ausschöpfe – ganz nach dem Motto, dass das Reglement fünf Minuten Redezeit erlaube.

Das teilrevidierte Reglement bringt vor allem auch mehr Transparenz: So ist geregelt, dass der Ratspräsident den Medien gegenüber Auskunft gibt, dass die Kommissionen nebst den Resultaten auch den Inhalt ihrer Sitzung kommunizieren können und dass die Ratsmitglieder ihre Interessenbindungen darlegen müssen. Zudem sollen neu auf der Internetseite des Rates nebst dem Namen und der Partei der einzelnen Ratsmitglieder auch deren Adresse angegeben werden. «Das gefällt nicht allen», sagt Jean-Pierre Wolhauser.

Er hofft, dass die Teilrevision nun für mehr als neun Jahre Gültigkeit hat. Doch eins macht ihm Sorgen: «Die Gesetzesmaschinerie im Grossen Rat ist beeindruckend.»

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