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Generalrat will keine Redezeitbeschränkung

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Am Dienstagabend stand das teilrevidierte Reglement auf der Traktandenliste des Freiburger Generalrats. Während zwei Jahren hatten sich fünf Mitglieder des Freiburger Generalrats über das Ratsreglement gebeugt und Artikel für Artikel an neue Gesetzesvorgaben angepasst (FN vom Dienstag). 57 Artikel wurden revidiert; 25 blieben in ihrer alten Form bestehen. Zu reden gaben am Dienstag aber nicht viele Änderungen. Wie erwartet kam die Redezeit­beschränkung aufs Tapet. Das teilrevidierte Reglement sieht vor, dass neu die Präsidentin oder der Präsident alleine entscheiden kann, ob er die Redezeit beschränken will; bisher machte er dies in Zusammenarbeit mit dem Ratsbüro.

Pascal Wicht (SVP) sagte: «Die Frage der Redezeitbeschränkung kommt immer wieder auf.» Bisher habe der Rat aber nie darüber abstimmen können. «Nun ist die Gelegenheit dazu.» Er beantragte darum – auch im Namen von Eleonora Schneuwly-Aschwanden (FDP), Vincent Pfister (CSP) und Jean-François Feyer (CVP) – die Redezeit zu beschränken: Auf fünf Minuten zu allgemeinen Geschäften und auf zwei Minuten bei Wahlen. «Wir sind Politiker, wir hören uns gerne reden – aber in fünf Minuten sagt man viel, das sollten wir schaffen», sagte Wicht. Und es sei eine gute Regelung, wenn das Mikrofon einfach abstelle, wenn die Zeit um sei, und nicht der Präsident von Fall zu Fall eingreifen müsse.

«Das Recht auf fünf Minuten»

Lise-Marie Graden (SP) – sie war in der Kommission, die das Reglement überarbeitet hat – sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus: «Fünf Minuten sind lang. Schreiben wir sie in das Reglement, werden die Ratsmitglieder daraus ableiten, das sie das Recht auf fünf Minuten haben – und am Schluss sind unsere Sitzungen noch länger als heute.»

Béatrice Acklin Zimmermann (FDP) sagte: «Es bringt nichts, die Redezeit zu beschränken, wenn jemand völlig am Thema vorbeigeht und abschweift.» Darum beantragte sie, dass die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident jemandem das Wort entziehen kann. Elias Moussa (SP) meinte, dies könne zu langen, lebhaften Debatten darüber führen, was denn erlaubt sei. «Das Reglement sieht bereits vor, dass Debatten auf eine würdevolle Art zu führen sind.» Der Rat lehnte beide Ansinnen klar ab.

Diskussion über die Adressen

Neu sollen auf der Internetseite des Generalrats die Adressen der Mitglieder aufgeführt werden. Elias Moussa schlug vor, dass Mitglieder beantragen können, dass ihre Adresse nicht bekannt gegeben wird; er dachte dabei beispielsweise an Staatsanwältinnen und Richter. «In diesem Fall sollte das Ratsbüro entscheiden, ob die Privatadresse veröffentlicht wird oder nicht.» Der Rat stimmte dieser Änderung mit grossem Mehr zu.

Acklin Zimmermann beantragte, nur das Quartier anzugeben, in dem ein Ratsmitglied lebt, nicht jedoch die genaue Adresse. Zudem sollten Ratsmitglieder eine offizielle Mail-Adresse mit der Endung «@fr-ville.ch» erhalten. Syndic Thierry Steiert (SP) sagte, es sei nicht möglich, diese Mail-Adresse an die Generalratsmitglieder zu vergeben: «Sie ist den Angestellten der Stadt vorbehalten.» Der Rat müsse sich eine eigene Adresse zulegen. Acklin Zimmermann zog ihren Änderungsantrag zurück.

In der Schlussabstimmung nahm der Rat das revidierte Reglement einstimmig an. Nun wird es noch auf Deutsch übersetzt.

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