Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gericht schnuppert Hanf

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Prozess um Hanfanbau wird vertagt

Autor: Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

«Ich war der Meinung, ich machte nie etwas Illegales», sagte der Angeklagte X an der von Gerichtspräsident Markus Ducret geleiteten Verhandlung. X wird beschuldigt, in den Jahren 1998 und 1999 Hanf angebaut und verkauft und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben. Die dem Angeklagten vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend die Ernten aus den Jahren 1997, 2000 und 2001 werden vorläufig nicht weiterverfolgt. Rechtsanwalt Bruno Kaufmann vertritt den Angeklagten, Alessia Chocomeli die Staatsanwaltschaft.

Sind Sie ein Philanthrop?

Der Gerichtspräsident wollte zu Beginn der Verhandlung vom Angeklagten wissen, aus welchen Motiven dieser Hanf anbaue: «Sind Sie ein Philanthrop?» fragte er. X anwortete, dass er einfach von der grossen medizinischen Wirkung von Hanf überzeugt sei und sich durch Fachliteratur und bei einem Drogisten über die Herstellung von medizinischen Hanfprodukten informiert habe. «In vielleicht zehn Jahren wird man sehen, wie gut die Hanfprodukte gegen mannigfaltige Krankheiten wirken, und die Medizinalindustrie wird entsprechend reagieren», sagte er gegenüber dem Gericht.

Um das Gericht von seinen Hanfprodukten (es seien ausnahmslos alle für medizinische Zwecke), in Kenntnis zu setzen, präsentierte X einige seiner Erzeugnisse. Markus Ducret und seine Richterkolleginnen und -kollegen konnten darauf an den Teesorten «Harmonie», «Seelenruhe», «Lady» und «Digestion» schnuppern. Auf die Applikation der Erkältungssalbe, Fusssalbe, Sportsalbe und Rheumasalbe verzichtete das Richtergremium. Das Öl aus der firmeneigenen Destillation von X verleiht gemäss dem Anwalt des Angeklagten, Bruno Kaufmann, eine «Bébé-zarte Haut»; an den Ölfläschchen wurde ebenfalls nur geschnuppert.

Wie viel Erlös brachte der Hanf?

Der Angeklagte erklärte dem Gericht, dass er 1998 auf rund 1,2 Hektaren Land Hanf angebaut hatte. Die Pflanzen stammten aus den Samen der Sorte «Swissmix», die er bei CannaBioland gekauft hatte. Um zu vermeiden, dass Fremde seine Hanfpflanzen stahlen, engagierte X jede Nacht Hundeführer mit ihren Hunden vom Hundeverein Kerzers. Nur rund 60 Prozent der Ernte sei jeweils brauchbar. Alle Produkte wurden entweder ab Hof gegen Barzahlung oder im Versand verkauft. Er habe allerdings nie eine Bewilligung beim Bundesamt für Gesundheit eingeholt.

Ob X erfahren habe, dass bei Canna-Bioland 1997 eine Polizei-Razzia durchgeführt worden war (vor zwei Wochen wurde im Fernsehen ein Film darüber gesendet), fragte Ducret. Nein, davon wusste X nichts, auch vermutet er, dass dieser Landwirt anders arbeitete als er. «Mir ist heute klar, dass man sich auf einem schmalen Grat bewegt, wenn man Hanf anbaut», sagte X.

Meistgelesen

Mehr zum Thema