Ein Amerikaner lässt in Charmey ein Chalet bauen–das er als Ferienwohnung nutzen will. Das Freiburger Kantonsgericht hat nun entschieden, dass die Bauarbeiten sofort eingestellt werden müssen: In der Gemeinde Charmey liegt der Anteil an Ferienwohnungen bereits über 20 Prozent, so dass mit der neuen Gesetzgebung keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. Auch in einem anderen Fall hat das Gericht entschieden, dass der Oberamtmann des Greyerzbezirks den Bau einer Ferienwohnung nicht hätte bewilligen dürfen. njb
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