Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gericht stoppt Bauarbeiten für Ferienwohnung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Amerikaner lässt in Charmey ein Chalet bauen–das er als Ferienwohnung nutzen will. Das Freiburger Kantonsgericht hat nun entschieden, dass die Bauarbeiten sofort eingestellt werden müssen: In der Gemeinde Charmey liegt der Anteil an Ferienwohnungen bereits über 20 Prozent, so dass mit der neuen Gesetzgebung keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen. Auch in einem anderen Fall hat das Gericht entschieden, dass der Oberamtmann des Greyerzbezirks den Bau einer Ferienwohnung nicht hätte bewilligen dürfen. njb

 Bericht Seite 2

Meistgelesen

Mehr zum Thema