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Gericht verurteilt eine 71-jährige Betrügerin zu vier Jahren Zuchthaus

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Insgesamt zu 30 Monaten–teils bedingter–Freiheitsstrafe ist eine 71-jährige Frau schon verurteilt worden. Am Mittwoch kamen vier weitere Jahre dazu: Das Bezirksgericht des Saanebezirks befand sie der unrechtmässigen Aneignung, des gewerbsmässigen Betrugs, der Zechprellerei, der Urkundenfälschung und der Fälschung von Ausweisen schuldig.

Unter falschem Namen

Während Jahren hatte sie Waren gekauft mit dem Versprechen, sie später zu bezahlen. Sie hatte Möbel unter falschem Namen bestellt oder Restaurants und Hotels verlassen, ohne sich um die Rechnung zu kümmern. Auch die Monate, die sie in einem Pflegeheim verbringen musste, halfen nicht viel: Sie gewann das Vertrauen eines Mitbewohners und überredete ihn, ihr sein Geld auszuleihen, bezahlte aber nie etwas zurück. 147 Delikte wurden ihr an der Gerichtsverhandlung vom 2. September zu Lasten gelegt. Zwar erschien sie an diesem Tag nicht vor Gericht, jedoch hatte sie den Grossteil der Taten im Vorfeld zugegeben (die FN berichteten).

War nie hinter Gitter

Trotz der wiederholten Haftstrafen war es der Frau bisher immer wieder gelungen, einen Gefängnisaufenthalt zu umgehen; dies dank ärztlicher Atteste, die ihr einen zu schlechten Gesundheitszustand bescheinigten. Deshalb verhängte das Bezirksgericht–wie Staatsanwalt Marc Bugnon während des Verfahrens gefordert hatte–zusätzlich zur Haftstrafe begleitende Massnahmen. Die Frau muss sich regelmässig mit dem Amt für Bewährungshilfe treffen, das sich schon seit zwei Jahren um sie kümmert, sie darf ihre Wohnung nicht wechseln, ohne vorgängig das Amt zu informieren. Ebenfalls muss sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Auch hat sie das Gericht des Saanebezirks zu Entschädigungen verpflichtet: Ihren zahlreichen Opfern muss sie eine Summe von insgesamt rund 175 000 Franken bezahlen.

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