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Gesetz als Basis für einen Aktionsplan

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Die Thematik der Prostitution soll umfassend geregelt werden

Anfang Mai wurden gleich zwei Motionen eingereicht, die eine Reglementierung der Prostitution im Kanton verlangen. Für Grossrätin Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) soll das Gesetz einerseits eine bessere Kontrolle der mit der Prostitution verbundenen Aktivitäten sicherstellen und andererseits den betroffenen Personen eine bessere soziale Sicherheit sowie wirksame Präventivmassnahmen im Gesundheitsbereich garantieren. Die SP-Grossräte Pierre Mauron, Riaz, und Xavier Ganioz, Freiburg, wollen in einem Gesetz das Verbot jeglicher Form von Zwangsprostitution und die Hilfe für Opfer solcher Taten verankern sowie die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Prostitution schützen.In der soeben veröffentlichten Antwort beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat, beide Motionen anzunehmen, und erwähnt, was in diesem Bereich heute schon getan wird. Die Thematik solle hingegen nicht einseitig angegangen werden. Die unterschiedlichen Bedingungen bei der Ausübung dieser Tätigkeit verlangten nach differenzierten Lösungen.

Differenziertes Konzept erforderlich

Der Staatsrat ist deshalb der Ansicht, dass die blosse Verabschiedung eines speziellen Gesetzes nicht ausreichen würde, um die Gesamtheit der auftretenden Probleme zu regeln. Er betrachtet es als unumgänglich, ein Konzept und einen Aktionsplan festzulegen, welche verschiedene gesetzliche und praktische Massnahmen beinhalten und somit den Status der sich prostituierenden Personen konkret verbessern.Die vorgesehenen Massnahmen sollten, so der Staatsrat weiter, auch eine bessere Kontrolle des Milieus und die Verhinderung jeglicher Form von Zwangsprostitution ermöglichen. Zudem solle auch die Bevölkerung von den störenden Begleiterscheinungen der Prostitution in Schutz genommen werden. Das vorgeschlagene Gesetz würde die Grundlage des erwähnten Aktionsplans darstellen. wb

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