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Gesetz ersetzt Dekret

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Gesetz ersetzt Dekret

Büro für Gleichstellung

Vor zehn Jahren ist im Kanton Freiburg die gesetzliche Grundlage für ein Büro und eine Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau und für Familienfragen geschaffen worden. Nun soll das bisherige Dekret durch ein Gesetz ersetzt werden.

Am 1. Februar 2004 läuft das Dekret, das der Grosse Rat am 8. Mai 1999 um fünf Jahre verlängert hatte, ab. Der Staatsrat wird dem Kantonsparlament vermutlich in der November-Session einen Gesetzesentwurf unterbreiten, damit das Büro und die Kommission weiterhin eine gesetzliche Basis besitzen.

Eine staatliche Aufgabe

Zehn Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene hat das Schweizer Volk am 14. Juni 1981 einen neuen Verfassungsartikel über die Gleichberechtigung von Frau und Mann angenommen: «Frau und Mann sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» So ist die Gleichberechtigung in der Bundesverfassung verankert.

Im neuen freiburgischen Gleichstellungs-Gesetz soll nun das Ziel wie folgt umschrieben werden: «Der Staat sorgt dafür, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann angewendet wird. Er setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form rechtlicher und tatsächlicher Diskriminierung ein und betreibt eine auf die Interessen der Familie ausgerichtete Politik.»

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen wie bisher ein Büro sowie eine kantonale Kommission eingesetzt werden. Sowohl die Mitarbeiter des Büros wie auch die Mitglieder der 11- bis 15-köpfigen Kommission sollen vom Staatsrat ernannt werden.

Die Aufgaben des Büros

Das Gleichstellungsbüro hat laut Gesetzesentwurf Beratungs-, Auskunfts-, Informations-, Förderungs-, Vollzugs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben, insbesondere:
lEs berät und informiert Behörden und Private über alle Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau und der Familienpolitik.
lEs gibt Empfehlungen ab und erstellt oder verlangt Gutachten.
lEs prüft die Erlasse und die Massnahmen des Staates, ob sie mit dem Grundsatz der Gleichstellung übereinstimmen.
lEs erarbeitet und koordiniert zusammen mit den interessierten Kreisen Programme und Kampagnen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie einer Politik im Interesse der Familie.
lEs erstellt eine Dokumentation über die Gleichstellung von Frau und Mann und die Familienfragen und sorgt für ihre geeignete Verbreitung.
lEs erarbeitet mit anderen Kantonen und dem Bund zusammen.
lEs arbeitet eng mit der Kommission zusammen und führt das Sekretariat.

Auskünfte einholen

Das neue Gesetz will dem Büro die Kompetenz erteilen, bei allen Dienststellen der Kantonsverwaltung die notwendigen Auskünfte einholen und Einsicht in die Unterlagen der betreffenden Dossiers nehmen zu können, um seine Aufgaben wahrzunehmen.

Der Botschaft des Staatsrates kann entnommen werden, dass das Gleichstellungsbüro, das am 1. Juni 1994 eröffnet wurde, eine sehr vielseitige Tätigkeit entwickelt hat: Gleichstellung in der Arbeitswelt, sprachliche Gleichbehandlung, Berufsbildung junger Frauen, Massnahmen gegen die häusliche Gewalt, Gleichstellung im öffentlichen Leben, Frauen und Wirtschaft, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben, Mutterschaftsversicherung usw. sind Bereiche, in welchen das Büro bisher sehr aktiv war. «Der Staatsrat ist überzeugt, dass es für unseren Kanton äusserst wichtig ist, über ein Kompetenzzentrum in diesen Bereichen zu verfügen, ein flexibles Organ, das den Anforderungen der Gleichstellung gerecht wird und das mit der dynamischen Entwicklung einer umfassenden Familienpolitik Schritt hält», betont die Freiburger Regierung und empfiehlt den Grossrätinnen und Grossräten das neue Gesetz zur Annahme.

Der Staatsrat erinnert auch daran, dass das Büro mit einem jährlichen Rahmenbudget von 220 000 Franken die zahlreichen Projekte realisiert und sich an den vielen Aktionen beteiligt hat. az

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