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Gesetzesentwurf für Krippen und Tagesschulen nimmt erste Hürde

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Autor: URS HAENNI

Vorschulische und ausserschulische Betreuungsplätze standen im Kanton Freiburg bisher auf unterschiedlicher gesetzlicher Basis. Gestern hat der Grosse Rat in erster Lesung einen Gesetzesentwurf über die beiden Bereiche angenommen. Dieses Gesetz soll auf das kommende Schuljahr hin in Kraft treten.

Damit gibt sich der Kanton Freiburg gemäss Staatsrätin Anne-Claude Demierre ein modernes Instrument, welches hilft Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen. Sie sieht im neuen Gesetz viele Vorteile. Unter anderem sind die Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden klar geregelt. Die Hoheit bleibt bei den Gemeinden, sie müssen aber alle vier Jahre den Bedarf neu überprüfen. Eltern werden degressiv nach ihren finanziellen Mitteln belastet.

Kanton zahlt zehn Prozent

Generell ist der Bedarf nach mehr Betreuungsplätzen unbestritten, auch wenn Staatsrätin Demierre erwähnte, die Freiburger Gemeinden hätten in den letzten sechs Jahren 60 Prozent an Krippenplätzen gewonnen. Dies reiche aber noch nicht.

Im Mittelpunkt der Debatte des Grossen Rates standen finanzielle Erwägungen. Das Mitte-Links-Bündnis (MLB) stellte einen Abänderungsantrag über die Subventionierung. Der Kanton will familienexterne Betreuung mit zehn Prozent unterstützen. Das MLB hingegen verlangte einen Anteil von 30 Prozent. Grossrätin Christa Mutter (MLB) sagte, die Nachbarkantone hätten Freiburg überholt, und Freiburg sei jetzt «guter Letzter» bezüglich Krippenplätzen.

Andrea Burgener Woeffray (SP) sagte: «Erste Sorge der Eltern ist nicht die Beteiligung des Kantons, sondern die Schaffung von Plätzen.» Die SP war geteilt: Ein Teil war für die 30 Prozent des Staates, ein anderer Teil für eine möglichst schnelle Schaffung von Krippenplätzen.

Der Grosse Rat lehnte mit 66 gegen 24 Stimmen eine Erhöhung der Subventionen auf 30 Prozent ab. Somit wird kein obligatorisches Finanzreferendum nötig, was die Einführung des Gesetzes verzögert hätte.

Auch die Arbeitgeber werden mit einem Betrag von 0,4 Promille der Lohnkosten beitragen. Nicht bestritten waren die Fonds zur Schaffung neuer Betreuungsplätze: 3000 für ausserschulische Betreuungsplätze und 5000 Franken für Krippenplätze. Der Grosse Rat entschied mit 60 zu 37 Stimmen, dass dieser Anreiz für die nächsten Jahre, nicht aber rückwirkend ausbezahlt wird. Die zweite Lesung findet am Donnerstag statt.

Subventionen für Betreuungsstätten im Vorschulalter; finanzielle Anreize für Kinderkrippen und Tagesschulen: der Grosse Rat anerkennt mit einem Gesetzesentwurf, dass im Kanton Freiburg Nachholbedarf besteht.Bild Aldo Ellena/a

Gleichstellung: Eine Arbeitsgruppe soll weiter untersuchen

Der Grosse Rat hat gestern von einem Bericht des Staatsrats über die Gleichstellung von Mann und Frau in der Kantonsverwaltung Kenntnis genommen. Nach einer ersten Analyse will der Staatsrat einen Plan für die Gleichstellung von Mann und Frau erstellen. Darin müsste eine schriftlich festgehaltene Gleichstellungspolitik mit Rahmenbedingungen und Zielen definiert werden. Dazu wird der Staatsrat eine Arbeitsgruppe ernennen, die aus Vertreterinnen und Vertretern aller Direktionen sowie des Gleichstellungsbüros und des Personalamts besteht.

Der Staatsrat erkennt in seiner Analyse keine strukturelle Lohndiskriminierung, welche auf das Geschlecht zurückzuführen sei. Gleichzeitig erkennt er einen Gesamtunterschied von 18,2 Prozent zwischen Frauen- und Männerlöhnen. Dieser Anteil habe sich seit zehn Jahren nicht verändert, was Anlass zu einer zusätzlichen Analyse gibt.uh

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