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Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 25

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Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 25. Mai 2005 hat der Staatsrat am Dienstag eine neue Verordnung über die Anwendung des Moratoriums für die Eröffnung neuer Arztpraxen im Kanton verabschiedet. Diese tritt wie die Bundesverordnung am 4. Juli in Kraft.

Neu ist dabei, dass eine Zulassungsbewilligung verfällt, wenn ein Arzt davon nicht innert zwölf Monaten Gebrauch macht. Für all jene, welche seit dem 4. Juli 2002 eine Zulassung erhalten haben, läuft diese Frist ab dem kommenden Montag. Bei besonderen Umständen wie Mutterschaft oder Weiterbildung kann die Gesundheitsdirektion die Frist verlängern. Neu hat der Kanton zudem eine Gebühr für den Zulassungsentscheid eingeführt, die je nach Aufwand 300 bis 500 Franken beträgt.
Die erste Reglementierung zur Anwendung des Moratoriums im Jahr 2002 sah die Einführung einer Warteliste vor. Diese hat sich als unnötig erwiesen, wie Claudia Lauper, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Gesundheitsdirektion, den FN gegenüber sagte. Sie wird deshalb wieder abgeschafft.

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