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Gesuche werden vom Oberamt behandelt

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Freiburg Es sei nicht möglich, die Kompetenz für die Bewilligung von Bauten für die Feinerschliessung einem vereinfachten Verfahren zu unterstellen. So antwortet der Staatsrat auf eine Motion von Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) im Grossen Rat.

Vonlanthen hatte sich gewünscht, dass bestimmte Erschliessungsprojekte wie Kanalisationen, Strassen und Fusswege durch die Gemeindebehörden bewilligt werden sollten. Er begründete seinen Vorstoss damit, dass die Gemeinderäte näher an der Bevölkerung und ihren Bedürfnissen seien.

Die Kompetenzen fehlen

Der Staatsrat ist aber der Meinung, dass das ordentliche Verfahren mit der Bewilligungspflicht durch die Oberamtmänner die Regel bleiben sollte. Nur in Ausnahmefällen – wie wirklich geringfügigen Bauvorhaben – sollten die Zustimmung zum Gesuch und die Behandlung der Einsprachen durch die kommunalen Behörden reichen. Der Staatsrat denkt da an Hühnerställe, Garagen oder Parkplätze.

Er ist aber der Meinung, dass bei Feinerschliessungsprojekten in der Regel mehrere Grundstücke betroffen sind und somit viele Interessen tangiert werden. Es gehe in solchen Fällen oft um eine intensive Interessenabwägung und die Koordination mit anderen laufenden Verfahren. «Das vereinfachte Verfahren ist nicht dafür konzipiert, solch komplexe Projekte zu behandeln», schreibt der Staatsrat.

Es komme hinzu, dass viele Gemeinden aufgrund ihrer Grösse kaum über eigenes spezifisches Fachwissen verfügen. Somit würde die Behandlung der Gesuche laut dem Staatsrat aufwendig.fca

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