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«Gesundheit steht im Vordergrund»

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Die SP Freiburg hatte am Dienstagabend nach Bulle zu einem öffentlichen Podiumsgespräch zum neuen Epidemiengesetz geladen, zu welchem das Volk am 22. September an die Urne gerufen wird. Niemand anders als Bundesrat Alain Berset verteidigte einleitend die Revision des Gesetzes aus dem Jahre 1970. «Die Welt hat sich seither verändert. Aufgrund der Mobilität und der Globalisierung reisen übertragbare Krankheiten viel schneller», betonte er und nannte als Beispiel den Ausbruch der gefährlichen SARS-Krankheit in China.

«Die Kantone Basel und Zürich waren sich nicht einig, was zu tun war, als Chinesen bereits im Flugzeug unterwegs waren, um die Uhrenmessen in Basel und Zürich zu besuchen», so Berset. «Die Chinesen durften die Messe in Basel nicht besuchen, konnten aber in Luzern und anderswo seelenruhig Einkäufe machen», ergänzte Nationalrat Jean-François Steiert. «Wäre etwas passiert, hätte dies schwerwiegende Folgen gehabt.»

Bessere Koordination

Laut Berset waren es die Kantonsregierungen, die eine bessere Koordination auf Bundesebene bei Ausbruch einer Epidemie verlangten. Als Beispiele nannte er auch den Ausbruch der Vogel- und später der Schweinegrippe. «Es geht darum, beste Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Gefährlichkeit eines Virus am besten eingeschätzt werden und die richtigen Massnahmen getroffen werden können», fuhr Berset fort. «Wir wollen eine bessere Koordination unter den Kantonen, die weiterhin für den Vollzug der Massnahmen zuständig sein werden», wehrte er sich gegen den Vorwurf der Gegner, dass das neue Gesetz die Zentralisierung und die Bürokratie in Bern fördere.

Kein Impfzwang

«Es kann niemand gegen seinen Willen geimpft werden», betonte er weiter und gab zu verstehen, dass das Impfobligatorium, wie es im heutigen Gesetz verankert ist, mit der neuen Regelung gar gelockert wird: «Heute können die Kantone ein Impfobligatorium für die ganze Bevölkerung erlassen. Das wird mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein.» Er wolle klar machen, dass neu eine Impfpflicht nur für gewisse Personenkreise erlassen werden könne, und dies auch nur, wenn eine gefährliche Situation nachgewiesen werde. Diese Pflicht müsse zeitlich limitiert sein, was heute nicht im Gesetz vorgesehen sei.

Eine Impfpflicht kann etwa für das Personal einer Geburtenabteilung in einem Spital erlassen werden. «Es geht um die Gesundheit von Mutter und Kind, die vor der Ansteckung eines gefährlichen Virus durch das Personal geschützt werden müssen», unterstrich er das Hauptziel des neuen Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Epidemien. Und das Personal, das sich nicht impfen lässt, müsse halt eine andere Arbeit ohne Kontakt mit Patienten verrichten.

Und die Pharmalobby?

Fabienne Despot, Vizepräsidenten der SVP Waadt, wehrte sich gegen das neue Gesetz, weil ihrer Ansicht nach die Pharmalobby in Bern und bei der Weltgesundheitsorganisation WHO wirksam sei und Impfprogramme stark beeinflusse. Laut Steiert sind aber die Kantonsregierungen dem Druck der Pharmaindustrie deutlich stärker ausgesetzt als eine Bundesverwaltung.

 Als Vizepräsident des Dachverbandes Schweizerischer Patientenstellen setze er sich für eine bessere Koordination auf Bundesebene ein. «Die Patienten sind für gute Rahmenbedingungen, damit gute Entscheide von kompetenten Leuten getroffen werden», sagte er. Zudem wies er auf die nationalen Programme im Bereich der Antibiotika-Resistenzen und der Infektionen in Spitälern hin. Er begrüsste dabei die Tatsache, dass neu Bundesgelder fliessen können, damit alle Spitäler in der Schweiz bezüglich Schutz vor Infektionen auf dem gleichen Stand sein können. Laut Bundesrat Berset kommt es in den Spitälern jährlich zu rund 70 000 Infektionen nach Eingriffen, wobei gemäss einzelnen Statistiken 2000 Patienten daran sterben.

Neues Gesetz

Datenschutz wird verbessert

In Bulle bemängelten die Gesetzesgegner den unzureichenden Datenschutz, zumal mit dem neuen Gesetz die internationale Zusammenarbeit verstärkt und Daten an andere Staaten oder an die UNO geliefert werden. Nationalrat Jean-François Steiert stritt nicht ab, dass der Datenschutz trotz Verbesserung noch ungenügend sei. Er hatte in der nationalrätlichen Gesundheitskommission vergeblich für einen besseren Schutz gekämpft. «Es ist aber besser, Ja zu einem kleinen Fortschritt zu sagen, statt das Gesetz abzulehnen», hielt er fest. Ein Nein am 22. September hätte zur Folge, so Steiert, dass das alte Gesetz in Kraft bleiben würde, in dem bloss die allgemeinen Datenschutzbestimmungen gelten.az

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