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Gesundheitsartikel: Das hauchdünne Scheiblein zu v

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Gesundheitsartikel: Das hauchdünne Scheiblein zu viel

Schon mehrmals haben unsere politischen Instanzen eine gewisse Verschlechterung der Lage der Ärmsten befürwortet und somit die Entsolidarisierung von deren Nöten und Leiden gefördert. Der Abbau der Witwenrenten, die Erhöhung des AHV-Alters, die Präkarisierung der Anstellungsverhältnisse gehören als Beispiele dazu. Der Trick nennt sich Salamitaktik. Statt den ganzen Salami verschwinden zu lassen, lässt man ihn Scheibe um Scheibe kürzer werden, bis der Rest ohne grosses Wenn und Aber weggeräumt werden kann …

Der Gesundheitsartikel, über den am 1. Juni abgestimmt wird, ist eine besonders hauchdünne Salamischeibe, dennoch umso folgenschwerer! Aber er schafft eben doch eine Verfassungsgrundlage für die geplanten Änderungen, was klar aus den parlamentarischen Debatten hervorgeht. Die Eckpfeiler der Vorlage sind: die Konzentration der finanziellen Macht in der Hand der Kassen (Monismus), die Möglichkeit, umstrittene Leistungen aus dem Grundleistungskatalog herauszunehmen, die Auflösung des «Kontrahierungszwanges», zu Deutsch: die Macht der Kassen, zu bestimmen, welche Leistungserbringer bzw. Ärzte von ihnen bezahlt werden. Dabei steht es den Kassen frei, die Auswahl vorwiegend nach finanziellen Gesichtspunkten zu treffen. Und Leistungserbringer, die z. B. chronisch Kranke betreuen, stehen dabei wesentlich ungünstiger da als jene, welche nur gelegentlich notfallmässig eingreifen.

Kurz: Mit so viel Macht können die Kassen schalten und walten, wie sie wollen.

Auch wenn es nur eine hauchdünne Scheibe ist, die Patientenvereinigungen, die Kantone, die Grünen, die SP und CVP, die Ärzteschaft, die paramedizinischen Berufsverbände jeglicher Art haben es kapiert und wehren sich gegen dieses Kassendiktat.

Autor: Antoinette Romanens, Christophe Kaufmann, Freiburg

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