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Gewalt an Sportveranstaltungen wird der Kampf angesagt

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Autor: walter buchs

freiburg «Das Phänomen Hooliganismus stellt den Kanton Freiburg vor grösser werdende Probleme.» Dies stellt die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) in einer Medienmitteilung vom Mittwoch fest. Der Staatsrat will deshalb dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beitreten und schickt den Vorentwurf des Beitrittsgesetzes bis Ende März in die Vernehmlassung.

Die SJD erinnert daran, dass mit dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit anfangs 2007 fünf Massnahmen gegen Hooliganismus eingeführt wurden: Hooligan-Informationssystem, Ausreisebeschränkung, Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam. Für die drei letzteren Massnahmen sind die Kantone zuständig, weshalb diese bis Ende 2009 befristet sind. Das Konkordat biete nun die gesetzliche Grundlage, um diese drei Massnahmen weiterzuführen.

Laut Konkordat können die Behörden den Stadionbetreibern empfehlen, Stadionverbote auszusprechen. Dies geht dem Staatsrat zu wenig weit. Er schlägt dem Grossen Rat vor, ihm die Befugnis zu delegieren, bei Bedarf die Eigentümer oder Benutzer von Stadien und Eishallen verpflichten zu können, Stadionverbote gegen Personen zu verhängen, die sich gewalttätig verhalten.

Sicherheitsmassnahmen

Die Organisatoren sollen zudem verpflichtet werden können, ausreichende Sicherheitsmassnahmen (Videoüberwachung, Anstellung von Sicherheitspersonal) zu treffen sowie den Behörden die gewalttätigen Personen anzuzeigen. Laut Konkordatsentwurf könnten künftig auch Gegenstände beschlagnahmt werden. Ein weiterer Vorschlag lautet dahingehend, dass der Oberamtmann für das präventive Verbot von risikoreichen Sportveranstaltungen sowie die Verfügung von Polizeigewahrsam zuständig sein soll.

Die Diskussion rund um den Beitritt zum Konkordat soll nach dem Willen des Staatsrates auch dazu benutzt werden, über die Übernahme der Kosten des Polizeiaufgebots bei bedeutenden sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen mit Gewaltrisiko zu diskutieren. Er schlägt vor, das Gesetz über die Kantonspolizei so zu ergänzen, dass die Polizei für die gesamten oder für einen Teil der Kosten für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst Gebühren erheben könnte. Die Kosten könnten den Verursachern von Gewalttätigkeiten, ansonsten den Organisatoren der Veranstaltung auferlegt werden.

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