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Gewalttat wegen 20 Franken

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Gewalttat wegen 20 Franken

Saane-Gericht verurteilt Drogenabhängigen wegen eines Tötungsversuchs

Unter Drogenabhängigen kann es gefährlich sein, 20 geschuldete Franken nicht gleich zurückzugeben. Aus diesem Grund wollte einer dem anderen mit einem Messer an die Gurgel. Er wurde zu 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Autor: Von CHRISTIAN SCHMUTZ

«Auch wenn es nur beim Versuch blieb: Dies war eine völlig unverhältnismässige Gewalttat am Mittag auf einem öffentlichen Platz», sagte Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft am Freitag vor Gericht. Es sei auf dem Grand-Places zu und her gegangen wie im Wilden Westen und dies alles nur, weil einer in seinem Stolz gekränkt gewesen sei.Was war passiert? Im Sommer 2004 waren der damals 32-jährige G. und der 38-jährige C. oft auf der Schützenmatte anzutreffen. Hier fanden sie Nachschub, um ihre Kokain- bzw. Heroin-Sucht zu befriedigen. In jenen Tagen waren sie auf der Suche nach Ammoniak, um Kokain von Streckmitteln zu säubern. Um dieses zu besorgen, hatte C. etwas Geld von der Frau von G. mitgenommen.Als C. aber am nächsten Tag weder Ammoniak lieferte noch das Geld zurückgab, stürzte sich G. kurzerhand mit einem Messer auf ihn. Kurz vor dem Hals konnte C. die Klinge aufhalten. Dabei wurde er an der rechten Hand so stark verletzt, dass er diese bis heute nicht richtig benützen kann. Er kann seinen Beruf als Baumaler nicht mehr ausüben.So weit die Version von C., die auch von Zeugen gestützt wurde. G. gab hingegen zu Protokoll, dass C. mit dem Messer gekommen sei und ihn angegriffen habe. Beim Kampf habe sich C. an der Hand verletzt.Für Philippe Leuba, Pflichtverteidiger von G., hatten die Zeugen entweder nicht genug gesehen oder waren unglaubwürdig. So steht nun Aussage gegen Aussage. Da müsse das Gericht «im Zweifel für den Angeklagten» entscheiden. Leuba sprach nur von «leichter Körperverletzung» und keinesfalls von einem Versuch, das Leben zu gefährden. «Dies ist kein Streit zwischen einem Wilden und einem Heiligen, sondern zwischen zwei impulsiven Drogenabhängigen. Solche Streite gibt es im Drogenmilieu oft», sagte Leuba.Staatsanwalt Gasser ging nicht so weit wie die Überweisungsverfügung, welche von einem «Tötungsversuch» sprach. G. habe aber sicher gewusst, dass er mit dieser Tat das Leben seines Gegenübers in Gefahr bringe. Sonst hätte er sich nicht eigens bewaffnet. Es brauche eine exemplarische Strafe gegen G. Sonst werde der Ruf immer lauter, dass die Freiburger Justiz kein Interesse an diesen Leuten auf dem Grand-Places habe. Zivilkläger Jonathan Cornu verlangte für seinen Mandanten C. 7500 Franken Genugtuung.

Keine «exemplarische Strafe»

Er habe kein Recht, eine exemplarisch hohe Strafe auszusprechen, sagte Jean-Marc Sallin, Präsident des Bezirksgerichts Saane. Er könne den Angeklagten nur für die Taten verurteilen, die er auch begangen habe. Sallin verurteilte den Portugiesen G. zu 14 Monaten Gefängnis bedingt auf drei Jahre. Er hatte sich zusätzlich gegen Polizeibeamte gewehrt, hatte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen, war ohne Schweizer Führerausweis und dafür mit zu viel Alkohol unterwegs. Ausserdem muss er C. eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen.

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