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Gilt die AHV als Subvention?

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Ein Leserbrief zum Artikel «Ein Land im Rausch der Subventionen», FN vom 4. Mai

Die Darstellung dieser Tabelle erweckt bei mir den Eindruck, als würde die AHV die Bundeskasse mit 10,1 Milliarden Franken belasten und in den Ruin treiben. In diesem Artikel ist nicht ersichtlich, von welchem Betrag gesprochen wird. Totalausgaben ohne Berücksichtigung der einbezahlten obligatorischen AHV-Beiträge oder ohne Berücksichtigung dieser Beiträge. Die AHV in einer solchen Subventionstabelle zu integrieren ohne zusätzliche Angaben finde ich falsch und verantwortungslos. Das Wort Subventionen, welches der Duden als zweckgebundene (finanzielle) Unterstützung aus öffentlichen Mitteln umschreibt, entspricht nicht der Situation der AHV. Mit dem Einstieg ins Arbeiterleben ist man verpflichtet, einen AHV-Beitrag zu entrichten. Dies als Vorsorge für das Alter. Diese AHV-Beiträge werden vom Lohn abgezogen und der AHV überwiesen. Und dies Monat für Monat bis zum 65. Altersjahr. Sicher ein recht hoher Betrag, der während dieser Zeit ins AHV-Kässeli einbezahlt worden ist. Ab dem 65. Lebensjahr hat man dann Anrecht auf die Altersvorsorge AHV. Bei meiner Bank kann ich von meinem ersparten Geld etwas abheben, das wird als Bezug eingeschrieben und nicht als Subvention. Ob alle in der oben genannten Subventionenliste erwähnten Bezüger ihre Vorsorgebeträge – wie das bei der AHV gemacht wird – einbezahlt haben, ist mir leider unbekannt.

Raphael Hermann, Freiburg

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