Noch in diesem Jahr soll die 290 Meter lange Tiguelet-Brücke in Givisiez für den Verkehr freigegeben werden. Sie ist das Kernstück für die Aufhebung des Bahnübergangs von Givisiez, vor dem sich regelmässig lange Staus bilden und der als grösstes Nadelöhr im Kanton gilt. Die Brücke soll den Verkehr neu Richtung Jo-Siffert-Strasse lenken.
Weil die Brücke ein kantonales Strassenprojekt ist, die Jo-Siffert-Strasse aber der Gemeinde gehört, wollte der Kanton sie gegen kantonale Strassenabschnitte tauschen. Umsonst, wohlverstanden. Dagegen wehrte sich die Gemeinde Givisiez, die die Jo-Siffert-Strasse an den Kanton verkaufen wollte. Würde sie nämlich nicht existieren, hätte der Kanton die Strasse bauen müssen, denn nur, wenn der Verkehr dort abfliesse, mache die Tiguelet-Brücke Sinn, so die Argumentation des Gemeinderats. Schliesslich habe Givisiez die Gemeindestrasse all die Jahre auch unterhalten müssen. Darum müsse der Kanton die Jo-Siffert-Strasse in einem Enteignungsverfahren erwerben und könne sich nicht einfach auf das Strassengesetz stützen. Dieses sieht für den Bau oder Ausbau einer Kantonsstrasse vor, dass die Gemeinden die erforderlichen unbebauten Grundstücke in öffentlichem Eigentum unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Das Kantonsgericht sieht das anders und gibt dem Kanton recht. In seinem gestern publizierten Entscheid schreibt das Gericht, dass der unentgeltliche Abtausch von Strassen der gängigen Praxis entspreche, dass dies auch das Bundesgesetz über die Nationalstrassen so vorsehe und dass der Staatsrat keinerlei finanzielle Versprechen gemacht habe. Zudem erwähnt das Kantonsgericht, dass die Gemeinde auch in einem Enteignungsverfahren nichts bekommen würde. Denn aus der Rechtssprechung zur Übernahme einer Privatstrasse durch die Gemeinde lasse sich ableiten, dass eine Strasse als solche keinen Eigenwert habe.
Wie Syndique Suzanne Schwegler (FDP) auf Anfrage erklärte, wolle die Gemeinde zuerst das Urteil analysieren und dann über weitere Schritte befinden.