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Gleiche Chancen – ungleicher Lohn

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10 Jahre Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann

Autor: Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Braucht es ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann? Was hat dieses Gesetz bisher gebracht und wie ist die Situation für Arbeitnehmende im Kanton Freiburg? Diese Themen haben am Freitag im Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve rund 50 Gäste mit Fachpersonen erörtert. Vorträge, ein Podiumsgespräch und ein Film zum Thema sexuelle Ge-walt gehörten zum weiteren Programm.Staatsrat Pascal Corminboeuf sagte in seiner Eröffnungsansprache: «Wir leben immer noch in einer Gesellschaft mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten: Auf der einen Seite sind diejenigen auf der Überholspur, die im Wohlstand leben, und auf der anderen bleiben die Ausgeschlossenen zurück.» Ein Teil der Gleichstellung zwischen Mann und Frau sei seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes GIG erreicht worden. Und trotzdem treffe er an Anlässen, besonders im wirtschaftlichen Umfeld, immer noch rund zehnmal mehr Krawattenträger als Rockträgerinnen an.

20 Prozent Lohnunterschied im Durchschnitt in der Schweiz

Die Ko-Leiterinnen des Freiburger Büros für die Gleichstellung, Geneviève Beaud Spang und Regula Kuhn Hammer, luden zur Fachtagung auch Corina Müller vom eidgenössischen Büro für Gleichstellung, Professor Yves Flückiger vom Departement für Volkswirtschaft an der Universität Genf und die Ökonomin Véronique Goy Veenhuys ein. Flückiger betonte, dass Ungleichheit nicht immer auch Diskriminierung bedeute. Anhand seiner wissenschaftlichen Lohnstudie zeigte er auf, dass in Betrieben zahlreiche Gründe für unterschiedliche Löhne aufgelistet werden wie Ausbildung, Alter, Weiterbildung, Funktion, hierarchische Positionen, Erfahrungen.Corina Müller sagte, das GIG habe sich grundsätzlich bewährt. Regionale Unterschiede zeigten sich in Bezug auf die Klagen. In der Romandie werden am meisten Klagen wegen sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz vor Gericht gebracht und in der Deutschschweiz am meisten Lohnunterschiedsklagen. Seit dem Inkrafttreten des GIG wurden rund 270 Klagen in der Schweiz geführt, im Kanton Freiburg bisher 4: eine Verbandsklage von Kindergärtnerinnen (Lohndiskriminierung) und je eine von Staatsangestellten (Einstellung, Lohndiskriminierung und Beförderung).Auch die Leiterinnen des Freiburger Gleichstellungsbüros wiesen auf die Lohnunterschiede hin. Im schweizerischen Durchschnitt beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im privaten Sektor 20,9 %, im öffentlichen Sektor 10,7 %.In der Podiumsdiskussion waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig: «Man kann einen Wechsel in den Mentalitäten nicht in einigen Monaten erreichen». Yvonne Gendre, Präsidentin der Schlichtungskommission, sagte: «Es ist einfacher, wenn eine Frau im öffentlichen Dienst klagt, denn der Staat als Arbeitgeber bestraft seine Angestellten nicht, die in einem Verfahren betreffend das GIG sind». François Xavier Audergon, stellvertretender Präsident der Gewerbekammer des Saanebezirks, betonte, dass Kläger aber oft Angst hätten, ein Verfahren aufzunehmen. Die umgekehrte Beweislast der Klage sei sehr positiv. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass er gleiche Löhne zahlt, und nicht die Klägerin, dass sie weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen erhält. Christian Castella, Vertreter der Arbeitgeberschaft, meinte: «Die Zukunft gehört den Frauen.»

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