Gleiche Fischerrechte für alle
Sportfischer wollen keine Zuschläge auf Patente für auswärtige Angler
Ein Fischerpatent für den Murtensee ist doppelt so teuer, wenn der Antragsteller nicht im Kanton Freiburg oder Waadt wohnt. Mit zwei neuen Konkordaten soll dieser Zuschlag zwar nicht aufgehoben, aber immerhin ein bisschen flexibler angewendet werden.
Von PATRICK HIRSCHI
Mitte Mai stellte die Murtner Grossrätin Christiane Feldmann im Hinblick auf die Tourismusförderung eine Anfrage an den Staatsrat. Sie wollte wissen, ob bei der Neufassung der Konkordate für die Fischerei im Murten- und Neuenburgersee aufgehoben werden könne, dass auswärtige Fischer für ein Patent doppelt so viel bezahlen müssen wie einheimische. Der Staatsrat teilte mit, dass er am bisherigen Grundsatz festhalten wolle, jedoch flexiblere Bestimmungen eingeführt werden sollen (siehe FN vom 15. Juli).
Der Staatsrat wies darauf hin, dass andere Kantone in der Schweiz ebenso verfahren würden und dass bei einer Aufhebung dieses Zuschlags weniger Geld für die Wiederbevölkerung der Gewässer eingenommen werde. Zudem seien die örtlichen Sportfischervereine ebenfalls gegen die Aufhebung.
«Strafe» für gemeinnützige Arbeit
In Tat und Wahrheit sieht es allerdings so aus, als ob die Sport- und Hobbyfischer eine Aufhebung dieser Regelung durchaus begrüssen würden. «Eine Mehrheit bei uns ist für die Abschaffung», sagt Christoph Zwahlen, Präsident des Sportfischervereins Vully und Umgebung, gegenüber den FN.
Im Weiteren weist Zwahlen darauf hin, dass in den vier Sportfischervereinen rund um den Murtensee zahlreiche Mitglieder weder im Kanton Freiburg noch im Kanton Waadt wohnen. «Diese leisten zusammen mit ihren Vereinskollegen viel ehrenamtliche Arbeit in der Aufzucht, Reinigung von Uferzonen oder bei statistischen Auswertungen. Und dann werden sie mit der doppelten Patentgebühr bestraft.» Beim Sportfischerverein «Le Grellotière» in Avenches seien etwa 65 Prozent der Mitglieder aus einem anderen Kanton, schätzt Heinz Jost, Präsident der «Seevereinigung Murtensee», die die Interessen der vier Fischervereine vertritt.
Vom «Müssen» zum «Können»
Jost findet, dass die neuen Konkordate im Grossen und Ganzen eine gute Sache seien. «Bisher war die doppelte Patentgebühr ein
Eine Anpassung der Reglemente könne allenfalls für einen späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst werden. Diese müssen nämlich nicht zuerst noch von Parlament und Exekutive genehmigt werden, sondern sind allein Sache der interkantonalen Kommission.
Freiburg soll Pionierarbeit leisten
Auch Jean-Daniel Wicky, kantonaler Sektorchef für die Fischerei, sieht in den neuen Konkordaten den Vorteil, dass viel flexibler entschieden werden kann. So könne er sich gut vorstellen, dass die interkantonale Kommission dereinst zumindest jenen ausserkantonalen Fischern entgegenkommen könne, die einem Sportfischerverein des Murtensees angehören.
Wicky erwähnt ausserdem, dass das neue Konkordat dem Inhaber eines Sportfischerpatents erlaube, ein Patent für eine andere Person zu lösen. Christophe Zwahlen anerkennt, dass der Staatsrat mit diesem Gästepatent den Fischern entgegenkomme. Für die Tourismusförderung sei es allerdings nicht geeignet.
Zwahlen wünscht sich, dass der Kanton Freiburg auf dem Murten- und Neuenburgersee Pionierarbeit leiste und auswärtigen Fischern den Patentzuschlag erlasse, wenn sie aus einem Kanton kommen, der dies im Gegenzug ebenfalls vorsehe. Allerdings müsse hier auf politischer Ebene etwas unternommen werden, sind sich Zwahlen und Jost einig.
Gesamtschweizerische Regelung
wäre wünschenswert
Langfristig fände es Zwahlen ideal, wenn es eine gesamtschweizerische Regelung gäbe. Jean-Daniel Wicky weist allerdings darauf hin, dass der Bund in dieser Hinsicht nur wenig Befugnisse habe. Daher müssten sich die zuständigen Staats- und Regierungsräte aller Kantone treffen, um eine interkantonale Lösung zu erarbeiten.
Weil Grossrätin Christiane Feldmann in den Ferien weilt, konnte sie nicht angefragt werden, wie sie sich zur Antwort des Staatsrates auf ihre Anfrage stellt.
Mehr Kompetenz für die Kommissionen
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat zwei neue Konkordate für die Fischerei im Murten- und Neuen-
burgersee unterbreitet. Diese sollen die alten Konkordate aus
den Jahren 1979 und 1980 ersetzen. In den neuen Konkordaten erhalten die interkantonalen Kommissionen mehr Befugnisse, wie zum Beispiel die Festlegung von Patentpreisen oder von technischen Vorschriften.
Die Kommissionen setzen sich aus den für die Fischerei zuständigen Staatsräten der jeweils betroffenen Kantone zusammen. In der Herbstsession soll das Freiburger Kantonsparlament über die beiden Konkordate abstimmen. Der Staatsrat empfiehlt sie zur Annahme. hi