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Glücksspieler zahlen ab 2014 weniger Steuern

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Der Bundesrat hat es vorgemacht: Er hat Ende letzten Jahres beschlossen, dass ab 2014 Lotteriegewinne bis 1000 Franken auf Bundesebene nicht mehr versteuert werden müssen. Nun zieht der Kanton Freiburg nach: Der Staatsrat wird dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf vorlegen, gemäss dem Gewinne aus einer Lotterie oder lotterieähnlichen Veranstaltungen bis 1000 Franken gleichzeitig von Kantonssteuern befreit werden. Welche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen dies haben wird, kann die Freiburger Steuerverwaltung aufgrund des vorhandenen Zahlenmaterials nicht sagen.

Motion wollte 3000 Franken

 Der Staatsrat kündigt diese Neuerung in der Antwort auf eine Motion der Grossräte Claude Brodard (FDP, Le Mouret) und Yvan Hunziker (FDP, Semsales) an. Diese hatten in ihrer Motion gar eine Steuerbefreiung für Gewinne bis 3000 Franken gefordert. Der Staatsrat verweist darauf, dass die meisten Kantone die Bundeslösung mit 1000 Franken für ihre Kantonssteuern übernehmen. Er empfiehlt deshalb, die Motion nur dann gutzuheissen, wenn die Freigrenze für Gewinne bis 1000 Franken gelten soll.

Brodard und Hunziker hatten in ihrer Motion auf eine Ungleichbehandlung zwischen Lotterie- und Spielbankengewinnen aufmerksam gemacht. In Casinos müssen Glückliche ihre Gewinne nicht versteuern. In seiner Antwort kann der Staatsrat die unterschiedliche Handhabung nicht begründen. Ein Argument sieht er darin, dass in Casinos auf Gewinne in der Regel auch Verluste folgen, die steuerlich nicht abgezogen werden können. Anstelle der Steuerbelastung durch die Spieler werden bei Casinos jedoch die Betreiber direkt besteuert, dazu folgt die Spielbankenabgabe als Sondersteuer. Deren Erlös wird zwischen Bund und Kanton im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent aufgeteilt. uh

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