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Gott in die Präambel

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Gott in die Präambel

Kath. Kirche zum Verfassungsvorentwurf

Als «Bezugnahme auf unsere christlichen Wurzeln» soll Gott in der Präambel der neuen Verfassung des Kantons Freiburg genannt werden. Dies unterstreicht Bernard Genoud, Bischof des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg, in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf der neuen Kantonsverfassung.

In seiner rund fünfzehnseitigen Stellungnahme äussert sich der Oberhirte zusammen mit seinen Freiburger Bischofsvikaren Kurt Stulz und Jacques Banderet nicht bloss zu Verfassungsartikeln, welche die Kirchen selber betreffen, sondern auch zu zahlreichen anderen grundsätzlichen Fragen.

Es wäre erstaunlich, wenn im Gegensatz zur Bundesverfassung oder zur bisherigen Kantonsverfassung Gott in der Präambel zur neuen Kantonsverfassung unerwähnt bliebe, heisst es. Die katholische Kirche spricht sich, wie auch die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg, für einen klaren Gottes-Bezug in der Verfassung aus (siehe Kasten).

Dabei gibt sie dem folgenden Präambel-Vorschlag den Vorzug: «Wir, das Volk des Kantons Freiburg, im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott, der Schöpfung und den zukünftigen Generationen, im Bestreben, Freiheit, Frieden, Menschenwürde, kulturelle Vielfalt und Umwelt zu schützen und das Wohlergehen aller zu fördern, geben uns folgende Verfassung…»

Diese Formulierung sei «die einzige akzeptable und unter allen Vorschlägen die annehmbarste».

Förderung der Ehe

Ablehnend steht die Bistumsleitung zur Anerkennung der Freiheit, «eine andere gemeinschaftliche Lebensform» als die Ehe zu wählen. Es sei dies ein unscharfer Begriff, wird bemängelt: «Ist damit das Konkubinat, das Leben in (religiöser) Gemeinschaft oder die Verbindung homosexueller Paare gemeint?»

Weil die Ehe das «begründende Element» der Familie sei und diese deshalb nicht nur verteidigt, sondern gefördert werden müsse, spricht sich die katholische Kirche auch gegen eine eingetragene Partnerschaft für heterosexuelle Paare aus. Und was die Partnerschaft Homosexueller angehe, so müsse diese Frage nicht auf kantonaler, sondern auf eidgenössischer Ebene geregelt werden.

Gegen Mandatssteuer

Hinsichtlich der Beziehungen zwischen Kirchen und Staat sprechen sich Bischof Genoud und seine beiden Freiburger Bischofsvikare gegen den Ersatz der bestehenden Kirchensteuer durch eine «Mandatssteuer» aus. Mit einem solchen System würden die anerkannten Kirchen einen «bedeutenden Teil» ihrer Kirchensteuer-Einnahmen verlieren, denn den Steuerpflichtigen stünde es damit frei, ihre «Mandatssteuer» einer frei gewählten, vom Staat anerkannten Organisation zukommen zu lassen.

Dennoch könnte, so heisst es in der Stellungnahme weiter, eine solche Lösung die derzeitigen Probleme bei der Besteuerung juristischer Personen beheben helfen, wobei allerdings mit einem «extrem schwierigen» Übergang zu rechnen wäre. Auf alle Fälle müssten die Kirchen auch in Zukunft über einen Beitrag verfügen können, der ihnen nicht nur ermöglichen würde, ihren Bedürfnissen nachzukommen, sondern auch die «ungezählten Aufgaben» zu erfüllen, die sie für das Gemeinwohl erfüllen.

Nicht akzeptieren kann die Bistumsleitung die Formulierung betreffend das Lebensende, die besagt: «Jede Person hat das Recht, in Würde zu sterben.» Das öffne der Suizidbeihilfe Tür und Tor. Annehmbar sei dagegen der Minderheitsantrag des Verfassungsrates, welcher lautet: «Jede Person hat ein Anrecht darauf, sein Lebensende in Würde zu leben.» Eine solche Formulierung lege den Akzent auf Palliativpflege, ohne der Suizidbeihilfe die Türe zu öffnen.

Die im Verfassungsentwurf hervorgehobene konfessionelle Neutralität der öffentlichen Schulen will die Kirchenleitung so nicht gelten lassen. Sie erinnert daran, dass die Schule gemäss geltendem Schulgesetz auf einem christlichen Menschenbild beruht.

Es wird die folgende Formulierung vorgeschlagen: «Politisch neutral, beruht der Unterricht auf dem christlichen Menschenbild und auf der Anerkennung der individuellen Grundrechte. Die Kirchen und die anerkannten Religionsgemeinschaften haben das Recht, einen Religionsunterricht im Rahmen der obligatorischen Schule durchzuführen.» Kipa
Zum Wohle aller Menschen

Die Synode der evangelisch-reformierten Kirche hält in der Vernehmlassungsantwort zum Verfassungsentwurf fest, dass «sie sich nicht nur für ihre scheinbar eigenen Interessen einsetzt». Sie unterstütze ebenso die vielen Bestimmungen, «die das Wohl und die Rechte der Person schützen und der Gemeinschaft dienen».

Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg begründet die Erwähnung Gottes in der Präambel damit, dass eine Gemeinschaft, die sich ein Grundgesetz gibt, darin die gemeinsame Weltanschauung ausdrücke. Für Christen gehöre auch «Gott unabdingbar zu dieser Weltanschauung». Der von den Reformierten vorgeschlagene Wortlaut nimmt aber auch Rücksicht auf die Nichtgläubigen und Andersgläubigen. Zudem wird vorgeschlagen, dass «die Begriffe Solidarität und Gerechtigkeit als zentrale christliche und allgemein menschliche Werte in der Präambel Eingang finden».

Mandatssteuer: Ja, aber

Es wird begrüsst, dass das Verhältnis Kirchen – Staat so weitergeführt wird, wie es gegenwärtig der Fall ist. Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg verstehe den öffentlich-rechtlichen Status «als Auftrag, der freiburgischen Gesellschaft zu dienen». Diesen Dienst erfülle sie «auf spirituellem, sozialem, pädagogischem und kulturellem Gebiet». Er diene dem Zusammenhalt und der Wertorientierung der Menschen aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen.

Dem Vorschlag, dass die Kirchensteuer durch eine Mandatssteuer ersetzt werden kann, kann nur zugestimmt werden, wenn die Kirchenmitglieder weiterhin Kirchensteuer bezahlen. Die anderen würden dann eine Mandatssteuer entrichten und Institutionen unterstützen, «die gesellschaftlich relevante Aufgaben wahrnehmen». Die freie Wahl der Kirchenmitglieder wird abgelehnt.

Die Synode der evangelisch-reformierten Kirche macht in der Stellungnahme darauf aufmerksam, dass einerseits jeder Person das Recht zugestanden wird, «religiösem Unterricht zu folgen». In einem anderen Artikel werde festgehalten, dass der Schulunterricht «konfessionell und politisch neutral» ist. Dieser konfessionellen Neutralität könne sie zustimmen, «wenn sie als eine Gleichberechtigung von christlichen Konfessionen in den Schulen verstanden wird». Die Synode unterstütze eine Neutralität, «die dem menschlichen Bedürfnis nach Spiritualität auch im erzieherischen und schulischen Bereich Raum schafft und den anerkannten Kirchen Platz in der Schule einräumt».

Im Weiteren spricht sich die Synode dafür aus, dass der Kanton «die Ehe als wichtigste Institution des partnerschaftlichen Zusammenlebens privilegiert». Als Massnahme zur Armutsbekämpfung wird die Negativsteuer der Festlegung eines Mindestlohns vorgezogen. Die Wirkung des Letzteren sei nämlich umstritten. Schliesslich empfiehlt sie der Freiburger Bevölkerung, das Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene einzuführen. Sie selbst habe damit in den letzten dreissig Jahren gute Erfahrungen gemacht. wb

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