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Grenzen zur EU für Arbeitskräfte offen

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Grenzen zur EU für Arbeitskräfte offen

Seit dem 1. Juni ist die zweite Phase zur Personenfreizügigkeit in Kraft

Für Schweizer ist es jetzt einfacher, im EU-Raum Arbeit zu suchen. Die Einstellung eines EU-Bürgers in der Schweiz ist ebenfalls mit weniger administrativem Aufwand verbunden. Flankierende Massnahmen sollen in den Kantonen Lohn- und Sozialdumping verhindern.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Michel Pittet, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Freiburg, erwartet keinen grossen Zulauf von EU-Arbeitnehmern. Er hofft jedoch, dass trotz der Aufhebung des Inländervorrangs (siehe unten) die Freiburger Unternehmen zuerst heimische Arbeitskräfte einstellen. Vier Veränderungen bringt die zweite Phase mit sich:

1. Aufhebung des Inländervorrangs

In den zwei Jahren seit Inkrafttreten des Abkommens hatten die bereits im Schweizer Markt beschäftigten Arbeitnehmer – egal ob Schweizer oder Ausländer – bei der Stellenvergabe Vorrang. Dieser so genannte Inländervorrang entfällt. Europäer und Schweizer, vorausgesetzt sie verfügen über gleichwertige Qualifikationen, haben somit gleiche Chancen auf einen Arbeitsplatz. Die Einstellung einer Arbeitskraft aus dem EU-Raum ist zudem mit weniger administrativem Aufwand verbunden. Es muss auch kein Nachweis mehr erbracht werden, dass auf dem heimischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft gefunden wurde.

2. Keine Kontingente für Schweizer

Die Anzahl der Arbeitsbewilligungen, dei den EU- und Efta-Angehörigen ausgestellt wird, bleibt bis zum 1. Juni 2007 kontingentiert. Die Kontingente bleiben unverändert: 15 000 Bewilligungen B (für ein Arbeitsverhältnis von 12 Monaten oder länger) und 115 000 Bewilligungen L (für Aufenthalte kürzer als ein Jahr). Im Gegenzug entfallen diese Massnahmen für Schweizer, die im europäischen Markt Arbeit suchen.

3. Meldepflicht vereinfacht

Schweizer Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer aus der EU für höchstens drei Monate einstellen möchten, müssen kein Gesuch um Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung mehr einreichen. Im Kanton Freiburg genügt eine Meldung, die per Post oder Fax an das Amt für Bevölkerung und Migration geschickt wird. Die Meldung kann ebenfalls auf der Website des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung in elektronischer Form eingereicht werden.

4. Aufhebung der
vorgängigen Kontrollen

Bisher musste ein Schweizer Arbeitgeber dem Gesuch um Aufenthaltsbewilligung eine Kopie des Arbeitsvertrags mit Angaben über Lohn und Arbeitsbedingungen beilegen. Dieses Prozedere entfällt. Der Arbeitgeber kann jetzt mit dem europäischen Arbeitnehmer frei über die Arbeitsbedingungen verhandeln.

Um weiterhin eine Kontrollfunktion wahrzunehmen und damit ein Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, hat der Kanton eine Verordnung über flankierende Massnahmen verabschiedet. Diese Verordnung sieht eine tripartite Aufsichtskommission mit Vertretern aus Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und dem Kanton vor.

Missbräuche aufdecken

Ihre Aufgabe wird es sein, die Freiburger Arbeitgeber nachträglich zu kontrollieren, ob die berufs- und ortsüblichen Löhne weiterhin beachtet werden. Bei wiederholtem Missbrauch kann die Kommission vom Staatsrat verlangen, dass die Gesamtarbeitsverträge (Gav) einer Branche für alle betroffenen Unternehmen allgemeinverbindlich eingeführt werden.

Sind die Arbeitnehmer nicht einem Gav unterstellt, kann der Staatsrat bei Bedarf Normalarbeitsverträge für bestimmte Berufe oder Branchen aufstellen und Mindestlöhne festlegen.

Die Kommission sieht ebenfalls vor, ein bis zwei Arbeitsinspektoren einzusetzen. Diese werden damit beauftragt, die Einhaltung von Mindestlöhnen zu kontrollieren.
Auswirkungen auf die Löhne?

Alle zwei Jahre wird im Oktober gesamtschweizerisch eine Lohnstrukturerhebung durchgeführt. Damit werden die Veränderungen bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen festgestellt. Die Erhebung Ende dieses Jahres wird erstmals Auskunft geben darüber, inwieweit sich der freie Personenverkehr, der in einer ersten Phase im Juni 2002 eingeführt wurde, auf die Lohnstruktur auswirkt.

Unter dem CH-Mittel

Gemäss den Resultaten der Erhebung von 2002 – im Kanton Freiburg wurden 34 393 Löhne von 3426 Unternehmen aus dem privaten Sektor berücksichtigt – betrug der durchschnittliche Bruttomonatslohn 4983 Franken. Er liegt damit 7,4 Prozent unter dem schweizerischen Mittel. 80 Prozent der in Freiburg entrichteten Monatslöhne liegen zwischen 3407 und 7777 Franken.

Die Lohndifferenz kann gemäss Gonzague Dutoit, Dienstchef des Amts für Statistik, damit erklärt werden, dass im Kanton Freiburg der Anteil an Grossbetrieben und somit Kaderlöhnen geringer ist als im Landesdurchschnitt. Volkswirtschaftsdirektor Michel Pittet möchte vermehrt wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze schaffen im Kanton. Aus Sorge von steigenden Arbeitslosenzahlen warnt Pittet aber gleichzeitig davor, die Arbeitsplätze der Tieflohnbranche zu vernachlässigen. jlb

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