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Grosser Rat entscheidet: Geometer müssen privat in Freiburg wohnen

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Nicht die technischen Aspekte des Gesetzes über die Geoinformation, sondern die ebenfalls darin stehende Wohnsitzpflicht löste am Freitag im Grossen Rat längere Diskussionen aus. Sie führte sogar zu einem Ordnungsantrag.

Bei Eigentumsübertragungen von geringer Bedeutung, der Errichtung und Änderung von Dienstbarkeiten sowie der Beglaubigung von Unterschriften können amtliche Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer die notwendige öffentliche Urkunde gleich selbst ausstellen – sofern sie über ein kantonales Patent verfügen. So sieht es die Revision des Gesetzes über die Geoinformation vor, die am Freitag Thema war im Grossen Rat. Damit die Geometerinnen und Geometer ein kantonales Patent erhalten, müssen sie nicht nur ein Büro auf Freiburger Boden haben, sondern ebenfalls im Kanton wohnen. Diese Regel gibt es auch für die Freiburger Notarinnen und Notare.

«Auch die Lehrpersonen kannten vor vielen Jahren die Vorschrift, im Bezirk ihrer Schule zu wohnen. Das Bundesgericht kippte diese allerdings», gab Pierre Vial (SP, Progens) zu bedenken und beantragte, die Wohnpflicht zu streichen. Daphné Roulin (Grüne, Torny-le-Grand) schloss sich diesem Standpunkt an und berief sich auf eine Einschätzung der Eidgenössischen Wettbewerbskommission: «Diese empfahl die Freizügigkeit für Notare. Die Kantone sollten die Beschränkungen für den privaten Wohnsitz der Notare aufheben.»

Wichtige Ortskenntnis

Markus Julmy (Die Mitte, Schmitten) lehnte eine Streichung der Wohnsitzpflicht ab: «Es ist wichtig, dass der Geometer Ortskenntnis hat und die Gegebenheiten des Kantons kennt.» Sébastien Dorthe (FDP, Villars-sur-Glâne) betonte, dass die Geometer mit der Gesetzesänderung mehr Verantwortung erhalten und die Notare ebenfalls die Wohnsitzpflicht kennen. Auch Finanzdirektor Jean-Pierre Siggen (Die Mitte) bezog sich in seinem Votum auf diese Berufsgruppe:

Mit dem Patent des Kantons übernehmen Geometer die Rolle eines Notars. Der Kanton Waadt hat übrigens dieselbe Vorschrift wie wir.

Geometer ohne Patent könnten ihre Arbeit trotzdem ausführen, müssten dann aber einen Notar hinzuziehen.

Vials Änderungsantrag scheiterte knapp: 49 Grossrätinnen und Grossräte stimmten dagegen, 46 unterstützten ihn. Daphné Roulin startete daraufhin einen zweiten Anlauf. Sie machte einen Ordnungsantrag, um die weitere Beratung des Gesetzes auf einen späteren Sessionstag zu verschieben: «Das wird dem Parlament ermöglichen, Kenntnis zu nehmen vom Binnenmarktgesetz und der Freizügigkeit für die Berufe.» Die Mehrheit des Grossen Rates wollte jedoch keine Verzögerung: Nur 29 Mitglieder unterstützten den Ordnungsantrag, 60 lehnten ihn ab.

Ausnahme abgelehnt

Roulin gab noch immer nicht auf und schlug vor, einen neuen Absatz ins Gesetz zu schreiben. Der Staatsrat solle «beim Vorliegen wichtiger Gründe» Ingenieur-Geometer von der Wohnsitzpflicht ausnehmen können. «Auf diese Weise behalten wir die Hauptregel. Der Staatsrat entscheidet über Ausnahmen», argumentierte die Grossrätin. Erneut war es ein Fehlschlag – diesmal noch knapper, mit 48 Nein- zu 46 Ja-Stimmen.

Am Ende der Debatte wurde das Gesetz über die Geoinformation schliesslich ohne Gegenstimme angenommen.

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