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Grosser Rat holt Verpasstes nach

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Der Grosse Rat tagt wieder auf Stadtfreiburger Boden. Wegen des Umbaus des Rathauses fanden die Sessionen 2020 im Polizeigebäude und dann Corona-bedingt im Forum in Granges-Paccot statt. Nun hält der Rat eine Augustsession im Festsaal St.  Leonhard ab. Es handelt sich dabei um eine ausserordentliche Session, mit der die wegen der Pandemie ausgefallene Märzsession nachgeholt wird. Entsprechend stehen Geschäfte auf dem Programm, die in der Regel im Frühjahr behandelt werden.

An den ersten beiden Sessionstagen steht die Prüfung der Staatsrechnung 2019 im Vordergrund. Sie schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 12,1 Millionen Franken. Dabei nahm der Staatsrat nicht budgetierte Rückstellungen und Fondseinlagen in der Höhe von 70 Millionen Franken vor. Der Ertragsüberschuss vor Abschlussbuchungen beträgt somit 82,1 Millionen Franken.

Der Staatsrat hatte die Rechnung bereits Mitte Februar genehmigt, als die Folgen des Coronavirus noch nicht absehbar waren. Die Reserveeinlagen für künftige Investitionen milderten etwas den Druck auf die kommenden Rechnungsjahre, so Finanzdirektor Georges Godel (CVP) im Frühjahr.

Nebst der Staatsrechnung werden die Tätigkeitsberichte aller Direktionen, der Kanzlei, des Parlaments, der Justiz und staatlicher Stellen vorgelegt.

Das Parlament ist aufgerufen, in dieser Session drei Kredite zu sprechen. So beantragt der Staatsrat einen Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken zur Finanzierung von Studien und Landkäufen für die Kantonsstrassen bis 2025. Gar 21,8 Millionen Franken verlangt er für den Abschluss der ersten Bauetappe auf dem Industriegelände Agrico in Saint-Aubin. Und am nationalen Funknetz Polycom muss sich Freiburg mit 6,6 Millionen Franken beteiligen.

Am Donnerstag berät der Grosse Rat zudem über eine Änderung des Agglomerationsgesetzes. Hauptdiskussionspunkt wird sein, die besondere Rechtsform Agglomeration aufzuheben und durch einen Gemeindeverband zu ersetzen.

Motion

Mehrwertabgabe wird erneut zum Thema

Lange hatte der Grosse Rat 2016 um das Freiburger Raumplanungs- und Baugesetz gerungen, ein Bundesgerichtsurteil zwang den Kanton zu Anpassungen, und 2019 wurden die ersten Veranlagungsverfügungen erlassen, um eine Mehrwertabgabe zu erheben. Eine solche wird fällig, wenn ein Grundstück durch eine Einzonung oder eine Umnutzung einen Mehrwert erhält. Ein Teil des Betrags fliesst in einen Fonds, aus dem Eigentümer entschädigt werden, deren Land an Wert verliert, weil dort nicht mehr gebaut werden darf. Doch weil die Anwendung des Gesetzes für Rechts­unsicherheit sorge, verlangen 30 Grossräte in einer Motion Änderungen und Ausnahmen von der Abgabepflicht. Der Staatsrat beantragt die Annahme der Motion. Bei einer Abstimmung zur Dringlichkeit der Motion im Juni bildete sich im Rat wieder der frühere Rechts-links-Graben.

uh

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