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«Grosser Rat schwächt den Staat»

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Kantonsparlament schlägt Mahnungen des Staatsrates in den Wind

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Dies bedeutet, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Kantons Freiburg ab dem Jahre 2001 in den Genuss folgender Steuererleichterungen kommen: Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder um 1300 Franken, also von heute 3400 auf 4700 Franken für die ersten beiden Kinder und von 4400 auf 5700 Franken ab dem dritten Kind; Abzug von 2000 Franken pro Kind unter zwölf Jahren für die Betreuungskosten (Kinderkrippen, Tageseltern), sofern beide Elternteile erwerbstätig sind (dieser Abzug gilt auch für alleinerziehende Mütter); allgemeine Senkung des Steuertarifs für die Jahre 2001 und 2002 von drei Prozent, ab dem Jahre 2003 gar fünf Prozent; Abzug von 500 Franken für Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe; Senkung der Gewinnsteuer der juristischen Personen von 13,2 auf 10 Prozent.

Trotz dieser Erleichterungen wird der Kanton Freiburg bei den natürlichen Personen im interkantonalen Vergleich weiterhin einen Rang über 20 belegen. Bei den juristischen Personen hingegen wird er sich eine Spitzenposition ergattern.

Nicht den Vorstellungen
des Staatsrates entsprechend

Die vom Grossen Rat beschlossenen Steuererleichterungen entsprechen allerdings nicht den Vorstellungen des Staatsrates. Vergeblich erhob Finanzdirektor Urs Schwaller gestern zu Beginn der Juni-Session nochmals den Mahnfinger. Weil der Systemwechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung dem Kanton jährlich rund zwölf Mio. Franken Mehreinnahmen bescheren wird, sind laut Staatsrat jährliche Mindereinnahmen von sieben Mio. verkraftbar. «Nun wird es aber das Dreifache sein, wenn es bei den in erster Lesung beschlossenen Steuererleichterungen bleiben wird», gab er zu Beginn der zweiten Lesung zu bedenken. Er wies darauf hin, dass die Einkommen der natürlichen Personen in der Schweiz im Jahre 1999 laut Statistik nur um 0,2 Prozent gestiegen sind. Deshalb sei nicht mit erheblichen Mehreinnahmen zu rechnen. Weiter hielt er fest, dass der Ruf nach mehr Personal vor allem im Spital- und Unterrichtswesen sehr gross sei. Gemäss eines ersten Entwurfs des Staatsbudgets sei die Defizitgrenze weit überschritten. An einen ausgeglichenen Staatshaushalt wagte er deshalb gar nicht zu denken.

Subventionskürzungen
in Aussicht gestellt

«Ja zu all den Steuererleichterungen zu sagen, bedeutet eine Schwächung des Staates», mahnte Urs Schwaller weiter. Er dachte aber auch an die Gemeinden, die ebenfalls mit jährlichen Einnahmenausfällen von rund 25 Mio. Franken rechnen müssen. «Einige Gemeinden müssen ihre Steuern erhöhen», appellierte er an die Vernunft der Gross-rätinnen und Grossräte und erinnerte sie auch an ihre Verantwortung gegenüber dem Staat und den Gemeinden. Nach seinen Worten wird sich der Staat gezwungen sehen, Kürzungen bei den Investitionen vorzunehmen, um die Steuerausfälle wettzumachen. Er konnte auch Subventionskürzungen nicht ausschliessen.

Aus all diesen Gründen wollte der Staatsrat, dass die Sozialabzüge für Kinder nur um 1000 Franken erhöht, der Abzug für die Betreuungskosten auf 1000 Franken pro Kind beschränkt werden und der Steuertarif nur für die Mittelklasse gesenkt werde. Doch all diese Wünsche blieben unerhört.

Unterstützung von der Ratslinken

Unterstützung erhielt der Staatsrat vorwiegend von der Ratslinken. So wiederholte Michel Monney (csp, Freiburg) seinen Antrag, einen zweiten Steuertarif einzuführen, mit welchem vor allem die Familien mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 20000 und 30000 Franken hätten entlastet werden sollen – nebst einer allgemeinen Senkung des Steuertarifs. Obwohl die SP-Fraktion hinter diesem Antrag stand, wurde er mit 60 zu 40 Stimmen abgelehnt.

Im gleichen Ausmass abgewiesen wurde auch sein zweiter Antrag, die zweite Etappe der Steuertarifsenkung ab dem Jahre 2003 nicht vorzunehmen. Vier Mio. Franken hätte der Staat weniger verloren, hätte das Parlament einem dieser Anträge zugestimmt. Über den Antrag des Staatsrates, nur die Mittelklasse zu entlasten, liess Grossratspräsidentin Eveline Krauskopf gar nicht abstimmen.
Auch nicht zur Abstimmung gelangte der Antrag des Staatsrates, die Sozialabzüge für Kinder nur um 1000 Franken zu erhöhen. Hingegen lehnte der Grosse Rat einen SP-Antrag mit 67 zu 36 Stimmen ab, degressive Sozialabzüge für Kinder einzuführen. So wollte Jacques Gavillet, dass für die ersten beiden Kinder ein Abzug von 5000 Franken geltend gemacht werden kann, wenn das Einkommen kleiner als 50000 Franken ist. Pro 5000 Franken Mehr-einkommen hätte sich der Abzug um 100 Franken verkleinert bis zum
Minimalbetrag von 3500 Franken, dies bei einem Einkommen von 125000 Franken.
Abgelehnt hat das Parlament auch einen Antrag von Francis Moret (sp, Murten), die Minimalsteuer von 40 Franken abzuschaffen.

Knappe Entscheidung

Schliesslich können Ehepaare neu auch einen Abzug von 500 Franken vom Erwerbseinkommen geltend machen. Der SP-Antrag, den Abzug auf 200 Franken zu vermindern, womit der Staat jährlich 840000 Franken weniger «verloren» hätte, wurde zwar in zweiter Lesung mit 50 zu 50 Stimmen bei einem Stichentscheid der Gross-ratspräsidentin angenommen, doch in dritter Lesung wurde er mit 40 zu 39 Stimmen wieder abgelehnt.

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